Die Länderkammer will im Rahmen der Verbesserungen beim Tierschutz dem Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht zustimmen. Der bereits von der Regierungskoalition im Bundestag vorgelegte Gesetzentwurf geht den Ländern nicht weit genug. Der Gesetzentwurf beinhaltet u.a. das Verbot des Schenkelbrandes bei Pferden und ergänzt das bereits bestehende Qualzuchtverbot. Eine Präzisierung soll den zuständigen Überwachungsbehörden die Durchsetzung erleichtern. Zudem ist ein Ausstellungsverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen geplant. Der Schutz von wissenschaftlichen Versuchstieren soll deutlich verbessert werden.
Der Bundesrat möchte den Tierschutz jedoch noch deutlicher ausweiten. Bereits vor der Sommerpause hat der Bundesrat weitere Forderungen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung erarbeitet.
Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass in den neuen Regelungen zukünftig Rodeo Veranstaltungen, sofern damit Schmerzen oder Leiden für die Tiere verbunden sind, verboten werden. Es soll ein Verbot der Versuche an Menschenaffen geben, eine Verpflichtung zur Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen und das Klonen von Tieren für landwirtschaftliche Zwecke soll nicht erlaubt sein. Gewerbsmäßige Hundeschulen sollen unter Erlaubnis gestellt werden. Außerdem soll die Zucht von Pelztieren verboten werden und man kümmert sich um die Haltung von exotischen Tieren im Zirkus.
Die Bundesregierung muss nun dazu Stellung nehmen. Dann beschäftigt sich im Herbst der Bundestag mit dem Vorhaben.

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