Schon gehört? Wird das Haustier während des Urlaubs von einem Tiersitter im eigenen Haushalt betreut, müssten die Kosten von der Steuer abgesetzt werden können. Wichtig ist, dass die Betreuung im eigenen Haushalt stattfindet und nicht in einer Tierpension. Die Betreuung gilt als haushaltsnahe Dienstleistung. Tiere gelten vor dem Gesetz als „Sache“. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen wird das Arbeiten an Gegenständen vorausgesetzt. Insofern muss es auch eine Steuerermäßigung für die Betreuung von Tieren geben. Vielleicht ist es ja zumindest einen Versuch wert!?

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