Für die VFD war Albert Schwan vom Bundesvorstand und Arno Klöser für den Landesverband Hessen dabei. Auch Rechtsanwälte waren zugegen, um die rechtlichen Schritte zu erörtern.
Pferdehalter und Verbände waren sich einig: „Die Steuer ist rechtswidrig!“
Gegen die Satzung und gegen die Bescheide werden die betroffenen Pferdehalter in Bad Sooden - Allendorf daher weiter mit aller Entschiedenheit vorgehen. Unter der Federführung der FN werden die Verbände sie dabei - sowohl im jeweiligen Widerspruchs-, wie im Klageverfahren - beraten und unterstützen.
Die Verbände selbst haben kein eigenes Klagerecht. Jeder Pferdehalter, dem ein Steuerbescheid der Gemeinde zugestellt wird, kann und sollte gegen diesen Widerspruch einreichen und danach Klage beim Verwaltungsgericht erheben.
Außerdem kommt die Beantragung einer " einstweiligen Anordnung " im sogen. Eilverfahren in Betracht, sofern ein wichtiger Grund ( z. B. eine Existenzgefährdung ) und besondere Eilbedürftigkeit geltend gemacht werden kann.
Dann kann das Verwaltungsgericht die Vollziehung des Bescheides, schon vor der Entscheidung im Hauptverfahren, vorläufig aussetzen.
Außerdem soll die Steuersatzung - zwecks Überprüfung der Rechtmäßigkeit - in einem sogenannten Normenkontrollverfahren dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof vorgelegt werden. Ziel des Antrages soll sein, die Satzung für unwirksam erklären zu lassen. Hier ist jedoch mit einer mindestens 8-monatigen Verfahrensdauer zu rechnen.
Die Verbände werden die Pferdehalter nach Kräften unterstützen und weiterhin ganz eng mit ihnen zusammen arbeiten, sie beraten und über die weitere Entwicklung berichten.