IMG 1476Immer wieder machen Kutschenunfälle Schlagzeilen. Auch manche Vorgänge mit herzlosem Umgang von Kutschpferden geraten in die Kritik. Beides sind Vorkommnisse, die in der Öffentlichkeit zurecht nicht toleriert werden. Viele Tierschutzorganisationen wirken effektiv und häufig „lautlos“ auf eine Verbesserung der Tiersituation hin. Das ist die gesellschaftliche Pflicht, denn Tiere brauchen eine Lobby.

Grenzwertig werden hier aber alle plakativen Aktivitäten streitbarer Tierschützer. Aggressive Kampagnen zielen zumeist auf gewerbliche Fahrbetriebe ab (Kremser, Fiaker o.ä.). Doch gemeint sind letztlich alle Beschäftigungen mit dem Pferd, das Traditionsfahren genauso wie das Turnier- und Freizeitfahren. Traditionelle Arbeiten, z.B. der Einsatz von Pferden in der Landwirtschaft und in der Waldarbeit zählen letztlich ebenso dazu wie alle Facetten des Reitens.

Den Begriff „Nutztier“ verwenden einige Tierschutzorgansiationen, um damit Pferdehalter auszugrenzen und ihnen zu unterstellen, dass den Tieren keine Empathie entgegengebracht wird. Ausdrücklich sprechen wir bei der VFD deshalb von der Arbeit mit Pferden, selbst wenn es sich bei allen genannten Beschäftigungen, sofern tiergerecht, um eine (positive) Pferde-Nutzung handelt. Stereotyp wiederkehrende Forderungen solcher Tierschutzorganisationen in der Presse und beim Gesetzgeber, (zunächst) den gewerblichen Einsatz von Pferden zu verbieten - bis hin zu fragwürdigen Einzelaktionen - sieht die VFD als den falschen Weg an. Das Heil liegt in mehr Wissen und Können rund um das Pferd, um seine Bedürfnisse zu sichern und den Umgang mit ihm tiergerecht und schonend zu gestalten. Gegen „schwarze Schafe“ in allen Bereichen allerdings muss in geeigneter Weise vorgegangen werden. Hier ist jeder kompetente Pferdefreund gefordert. Das ist aktiver Tierschutz!

Bei einer sachlichen Auseinandersetzung mit dem Thema Kutschenunfälle muss man allerdings genau hinsehen. 98% aller Unfälle sind auf Fahrerfehler zurückzuführen. Diese Fehler entstehen durch einen Mangel an Wissen, Können und Disziplin oder wegen Selbstüberschätzung von Fahrern, Beifahrern und anderen Verkehrsteilnehmern. Eine technisch nicht korrekte Ausrüstung (Geschirre, Kutsche), die nicht den Anforderungen entspricht, hat der Gespannführer ebenso zu vertreten wie ungenügend ausgebildete und im öffentlichen Verkehr unsichere Fahrpferde. Die Verantwortung des Fahrers ist insofern nicht delegierbar.

Lediglich 2% der Unfälle mit Pferdegespannen werden in Fach- und Versicherungskreisen den sog. „schicksalhaften Gründen“ zugeordnet. Dazu zählen Unfälle, denen die allgemeine Tiergefahr zugrunde liegt, also der natürlichen Fluchtreflex der Pferde, ausgelöst durch wirklich unvorhersehbare Ereignisse. Beispiel: eine Windbö weht urplötzlich einen leeren Karton unmittelbar vor einem Gespann hinter einer Hausecke hervor. Die Reaktion ist vorstellbar, war aber nicht vorhersehbar.

Dennoch sollten zitierte Statistiken zu Kutschenunfällen in Deutschland „lupenrein“ sein. Vorfälle in Österreich, der Schweiz oder den USA gehören nicht in eine deutschlandbezogene Aufstellung. Eine Analyse zeigt 2011 den Anteil von Kutschenunfällen mit Todesfolge bei 0,05% am Gesamtunfallgeschehen. Dieser Wert deckt sich in etwa mit den Zahlen, die die Berufsgenossenschaft VBG in ihren Sicherheitsseminaren zum Pferdesport nennt. Sicherlich gibt es eine unbekannte Dunkelziffer.

Laut Angabe des Statistischen Bundesamtes starben im gleichen Zeitraum durch Unfälle im Straßenverkehr 4009 Personen (100%). Dieses Verhältnis dürfte der Grund dafür sein, dass nicht damit zu rechnen ist, dass Pferde durch den Gesetzgeber zum gegebenen Zeitpunkt aus dem öffentlichen Verkehr ausgeschlossen werden.

Fazit: Aktive Aus- und Weiterbildung ist aktiver Tierschutz.

Werbung