Angesichts der finanziellen Probleme, die viele Gemeinden belasten, wird nicht nur bundesweit, sondern auch in Schleswig-Holstein zunehmend darüber nachgedacht, das Halten von Reitpferden zu besteuern. Am 01.07.2017 hat die Gemeinde (Tangstedt) die Einführung einer Pferdesteuer beschlossen. Die schleswig-holsteinische Landesregierung hatte schon im vergangenen Sommer versprochen, eine Pferdesteuer gesetzlich zu verbieten. Sie brachte auch eine entsprechende Änderung des Kommunalabgabengesetzes auf den Weg.
Am 10. Januar 2018 fand eine Sitzung des Innen- und Rechtsausschuss im schleswig-holsteinischen Landtag statt. Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein - Verbot der Pferdesteuer wurde dort beraten. Der Ausschuss bat den Wissenschaftlichen Dienst, die Fragen der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfes zu prüfen. Die VFD HH/SH e.V erhielt im Vorfeld die Möglichkeit einer Stellungnahme zur Schriftlichen Anhörung.
Weitere Stellungnahmen hier
Die umstrittene Pferdesteuer war am 07.02.2018 erneut Thema im Innen- und Rechtsausschuss. Das Gremium hat seine Empfehlung zu dem Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes - Verbot einer Pferdesteuer abgeben. Das Gremium hat zugestimmt. Der Entwurf wird jetzt dem Landtag zugeleitet, wo er dann voraussichtlich im März beschlossen wird.
Begründung:
Gesamtgesellschaftliche und sozialpolitische Erwägungen können es erfordern, bestimmte Bereiche dem Steuerfindungs- und Erhebungsrecht der Gemeinden zu entziehen.
Grundsätzlich gilt es, die verschiedenen Interessen, die für und gegen eine Steuererhebung stehen, gegeneinander abzuwägen. So spielen beispielsweise Gemeinwohlbelange eine erhebliche Rolle. Neben der ordnungspolitischen kann durchaus auch eine sozialpolitische Funktion im Vordergrund stehen.
Hier sind dies:
- die Erhaltung und Weiterentwicklung des Reitsports,
- die Entwicklung von Reitwegekonzepten zur Förderung des Tourismus,
- die Förderung nach Erholung zur freien Entfaltung der Persönlichkeit, zur Erhaltung der Gesundheit durch Reiten als Ausgleichssport und Erholung in der Natur,
- die Ermöglichung von Landschafts- und Naturerlebnissen,
- die Förderung von Jugendarbeit in Reitvereinen sowie
- die Einkommensverbesserung der Landwirtschaft durch Pferdezucht.
In der Gesamtschau ist ein landesweites Verbot der Erhebung einer Pferdesteuer gegenüber dem Interesse der Gemeinden an der geringfügigen Verbesserung ihrer Einnahmen vorzugswürdig.