Rund um die Pferdesteuer

 

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hatte Ende 2014 festgestellt, dass die Satzung der nordhessischen Stadt Bad Sooden-Allendorf zur Einführung der Pferdesteuer nicht gegen geltendes Recht verstößt. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Dagegen hatte die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) nun eine „Nichtzulassungsbeschwerde“ beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Beschluss vom 18. 08. 2015, entschieden, dass die Gemeinden grundsätzlich berechtigt sind, eine Pferdesteuer als örtliche Aufwandsteuer zu erheben. Wir dürfen nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern JEDER muss in seiner Kommune wachsam und aktiv sein.

Einen Leitfaden für eure „politische“ Arbeit vor Ort, beruhend auf den verbandsübergreifenden Erfahrungen der letzten Jahre, findet ihr bei unserem Kooperationspartner APP e.V. Aktionsbündnis. Es gibt seit dem Leipziger Urteil immer wieder PS-Akutgemeinden. Deshalb sind wir dringend auf die Arbeit und das Engagement und den Mut der Pferdeleute vor Ort angewiesen. Wir brauchen aber auch eure Bereitschaft zu kooperieren. Wenn Ihr selbst in der Region wohnt, über Kontakte verfügt, euch engagieren könnt und wollt, bitte wendet euch direkt an uns Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bzw. die FN oder das Aktionbündnis pro Pferd (APP e.V.).

Die Pferdesteuer würde sich primär gegen die Jugend richten. Der Pferdesport holt Kinder und Jugendliche vom Fernseher weg, sie treiben Sport, lernen Verantwortung für ein ihnen anvertrautes Tier zu übernehmen und betätigen sich sinnvoll; sie sind „von der Straße“. ...

Die Pferdesteuer mit ihren vielen Diskussionen beschäftigt Tausende von Pferdehaltern und Betrieben, vor allem in Hessen, NRW und Schleswig-Holstein. Großes Echo in den Medien hatte das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Kassel zum Normenkontrollverfahren über die grundsätzliche ...

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