Reitrecht

Die VFD wurde  1973 gegründet. Anlass war das drohende Reitverbot in Deutschlands Wäldern durch ein neues Bundeswaldgesetz. Das generelle Verbot konnte die VFD erfolgreich abwenden. Aber auch heute spielt das in allen Bundesländern unterschiedliche " Reitrecht"  eine große Rolle. 

Das Reiten und Fahren in Deutschland wird durch folgende Rechtsvorschriften geregelt:

  • Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz – BwaldG)
  • Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BnatSchG)
  • Gesetz zum der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
  • Gesetz über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)

Bundesspezifische Reitvorschriften:
Das Bundeswaldgesetz führt sowohl das Reiten als auch das Radfahren und das Fahren mit Krankenfahrstühlen ausdrücklich neben dem Betreten auf, allerdings beschränkt auf Wege und Straßen. Sowohl das Bundeswald- wie auch das Bundesnaturschutzgesetz geben den Bundesländern die Möglichkeit, Näheres zum Betreten sowie die Einbeziehung weiterer Fortbewegungsarten in das Betretungsrecht (also auch Reiten und Fahren in Feld, Wald und Flur) durch Landesrecht zu bestimmen. Dabei handelt es sich nicht einmal nur um Länder mit hoher Bevölkerungsdichte, in denen Einschränkungen für Reiter eher nachvollziehbar wären. So lange wie das Bundesgesetz nicht in allen Ländern umgesetzt wurde, ist für die VFD noch viel zu tun.

Betreten der freien Landschaft: Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet (allgemeiner Grundsatz). 

Haftung - Das Betreten der freien Landschaft erfolgt auf eigene Gefahr. Durch die Betretungsbefugnis werden keine zusätzlichen Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten begründet. Es besteht insbesondere keine Haftung für typische, sich aus der Natur ergebende Gefahren.  Link

Der Blick über die Grenze aus dem eigenen, reiterfreundlichen Land hinaus sollte jedem Freizeitreiter ein Anliegen sein!

Zusammenfassung sämtlicher Regelungen zum Reiten in den verschieden deutschen Bundesländern Stand 12/2019 hier

Ein übersichtliches Werk im Taschenbuchformat ist:
Reitrecht:
Juristische Grundlagen für Reiter, Fahrer, Pferdehalter, Rechtsanwälte und Gemeinden
Susanne Bauer (Autor), Heiner Natschak (Autor), Hanspeter Hartmann (Vorwort), msi-verlag (Series Editor)
Erhältlich: Bei Amazon oder beim VFD Landessverband Bayern

Das Haustierradio hat mit dem 2. Vorsitzenden Mecklenburg-Vorpommern – Thomas Tiedke - ein informatives Interview geführt. Ihr könnt es online anhören. Hier ist der Link dazu: http://www.haustier-radio.de/tier-ratgeber/pferde.html">http://www.haustier-radio.de/tier-ratgeber/pferde.html

Auf einem Waldspaziergang im Saarland war einer Frau ein Ast auf den Kopf gefallen. Sie erlitt dadurch eine schwere Hirnschädigung. Daraufhin verklagte sie den Waldbesitzer auf Schadenersatz. Letztendlich wurde die Klage vom Bundesgerichtshof abgewiesen. Urteil vom 2. Oktober 2012 - VI ZR 311/11 Man ...

Das Reitrecht ist gemessen am Bundesdurchschnitt sehr freizügig: Auf öffentlichen Wegen ist Reiten und Fahren uneingeschränkt gestattet. Öffentliche Wege definieren sich nach DDR-Recht, das bedeutet, wie in Mecklenburg-Vorpommern auch sind weit über 90 Prozent der Wald- und Feldwege öffentlich. ...

Auszug aus dem Sitzungs-Prokoll:   Ordentliche Mitgliederversammlung am 28.11.2009 in RheinböllenEröffnung der Versammlung um 14:15 Uhr durch Hanspeter Hartmann (HPH)TOP 1 – Begrüßung Hanspeter Hartmann begrüßt die Mitglieder und eröffnet die Versammlung.TOP 2 – Bericht des VorstandsDer ...

Das Reiten und Fahren in Deutschland wird durch folgende Rechtsvorschriften geregelt: Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz – BWaldG) vom 2. Mai 1975, BGBl. I S. 1037, zuletzt geändert am 31. Juli 2009, BGBl. I S. 2585.   Gesetz über Naturschutz ...

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