Es ist ein erklärtes Ziel der Bundesregierung, die genetische Vielfalt regionaltypischer Nutztierrassen zu erhalten und verstärkt zu nutzen. Die VFD unterstützt dieses Ziel ausdrücklich und hat seit jeher die Pflege des Kulturgutes Pferd in ihrer Satzung verankert. Seit der genetischen Analyse ... [mehr]
Reitrecht
Die VFD wurde 1973 gegründet. Anlass war das drohende Reitverbot in Deutschlands Wäldern durch ein neues Bundeswaldgesetz. Das generelle Verbot konnte die VFD erfolgreich abwenden. Aber auch heute spielt das in allen Bundesländern unterschiedliche " Reitrecht" eine große Rolle.
Das Reiten und Fahren in Deutschland wird durch folgende Rechtsvorschriften geregelt:
- Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz – BwaldG)
- Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BnatSchG)
- Gesetz zum der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Gesetz über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)
Bundesspezifische Reitvorschriften:
Das Bundeswaldgesetz führt sowohl das Reiten als auch das Radfahren und das Fahren mit Krankenfahrstühlen ausdrücklich neben dem Betreten auf, allerdings beschränkt auf Wege und Straßen. Sowohl das Bundeswald- wie auch das Bundesnaturschutzgesetz geben den Bundesländern die Möglichkeit, Näheres zum Betreten sowie die Einbeziehung weiterer Fortbewegungsarten in das Betretungsrecht (also auch Reiten und Fahren in Feld, Wald und Flur) durch Landesrecht zu bestimmen. Dabei handelt es sich nicht einmal nur um Länder mit hoher Bevölkerungsdichte, in denen Einschränkungen für Reiter eher nachvollziehbar wären. So lange wie das Bundesgesetz nicht in allen Ländern umgesetzt wurde, ist für die VFD noch viel zu tun.
Betreten der freien Landschaft: Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet (allgemeiner Grundsatz).
Haftung - Das Betreten der freien Landschaft erfolgt auf eigene Gefahr. Durch die Betretungsbefugnis werden keine zusätzlichen Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten begründet. Es besteht insbesondere keine Haftung für typische, sich aus der Natur ergebende Gefahren. Link
Der Blick über die Grenze aus dem eigenen, reiterfreundlichen Land hinaus sollte jedem Freizeitreiter ein Anliegen sein!
- Bayern
- Baden-Württemberg
- Berlin-Brandenburg
- Hamburg/Schleswig-Holstein
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen/Bremen
- Nordrhein Westfalnen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Südtirol
- Thüringen
Zusammenfassung sämtlicher Regelungen zum Reiten in den verschieden deutschen Bundesländern Stand 12/2019 hier
Ein übersichtliches Werk im Taschenbuchformat ist:
Reitrecht:
Juristische Grundlagen für Reiter, Fahrer, Pferdehalter, Rechtsanwälte und Gemeinden
Susanne Bauer (Autor), Heiner Natschak (Autor), Hanspeter Hartmann (Vorwort), msi-verlag (Series Editor)
Erhältlich: Bei Amazon oder beim VFD Landessverband Bayern
Es gibt gute Gründe, vermehrt Pferde als Zugtiere in Land- und Forstwirtschaft einzusetzen: Bis etwa 70 ha bewirtschafteter Fläche sind Pferde wirtschaftlicher als Maschinen bezogen auf die CO2-Bilanz. Pferde als Arbeitstiere auf empfindlichen Böden sind angewandter Bodenschutz. Der ... [mehr]
In der Realität steht mitteleuropäischen Pferdehaltungen häufig zu wenig Fläche zur Verfügung. Ausreichende Weide- und Auslaufflächen sind jedoch eine Grundvoraussetzung um die Pferdehaltung zu optimieren. Die VFD vertritt die Ansicht, dass für jedes Sport- und Arbeitspferd eine pferdegerechte ... [mehr]
Der Natursport mit dem Pferd* vor allem über die Pferdehaltung stellt eine Chance für den Natur- und Landschaftsschutz dar - die positiven Wirkungen die wenigen Nachteile überwiegen. Die wichtigsten Beiträge der Pferdehaltung sind: Die Pferdehaltung leistet einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung ... [mehr]
Wir fordern eine Einbeziehung der Pferdeverbände in landschaftsbezogene Planungen und einer Verankerung dieser Einbeziehung in den geltenden Gesetzen. Werden die Bedürfnisse der Natursportler mit dem Pferd im Vorfeld berücksichtigt, werden spätere Konflikte minimiert. Die Reiter und Fahrer müssen ... [mehr]
Die Notwendigkeit dieser Forderung wird dadurch offensichtlich, dass das Reiten in der freien Landschaft und im Wald neben einigen Bundesgesetzen wie z.B. der Straßenverkehrsordnung (StVO) überwiegend den Gesetzgebungen der Länder unterliegt. Die Regelungen sind bundesweit sehr uneinheitlich und oft ... [mehr]
Spazierengehen, Natur beobachten oder eventuell noch Radfahren dürfen nicht die einzig vertretbaren Arten der Erholung in Naturschutzgebieten sein. Als gleichberechtigte Erholungsform muss deshalb das Gelände- und Wanderreiten akzeptiert werden, schließlich unterscheiden sich Reiter von ... [mehr]
Die Möglichkeit des Reitens in der Landschaft ist unabdingbare Voraussetzung für das Freizeitreiten als Natursport und damit auch für die positiven Auswirkungen der Pferdehaltung auf den Erhalt der Kulturlandschaft. Das Pferd als Jahrtausende altes Element unserer Kultur hat es nicht ... [mehr]
Dem Freizeitreiten als Natursport mit Equiden wird die geringste ökologische Belastung bescheinigt. Diese Aussage gründet sich nicht nur auf das Selbstverständnis der Freizeitreiter, sondern stützt sich, wie wir in unserem Handbuch Pferd & Umwelt (Kap. 3.1.6) belegt haben, ... [mehr]