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Neues Gutachten bestätigt - Kommunale Pferdesteuer ist unzulässig
Bereits seit Herbst 2011 kämpft die VFD im Schulterschluss, gemeinsam mit der FN, gegen die Einführung von Pferdesteuern in vielen Gemeinden. Nun können wir mitteilen, dass die FN mit einem Gutachten einen Weg gefunden hat, gegen die Einführung einer Pferdesteuer vorzugehen.

Auch wir sind froh, dass die FN nun ein Gutachten vorlegen kann, nachdem die Einführung der Pferdesteuer keine Aussicht auf Erfolg hat.

Ein Gutachten das uns zusätzlich beruhigen kann! Denn bereits der Deutsche Pferderechtstag hatte darauf hingewiesen, dass rechtliche Bedenken bestehen, ob eine Pferdesteuer überhaupt erhoben werden darf.

Der Düsseldorfer Staats- und Verwaltungsrechtler Prof. Dr. Johannes Dietlein kommt in dem Gutachten ebenfalls zu dem Ergebnis, dass die derzeit in zahlreichen Kommunen diskutierte Einführung einer Pferdesteuer unzulässig wäre. Die Einführung einer Pferdesteuer steht in einem unauflösbaren Konflikt mit dem in fast allen Landesverfassungen festgelegten Staatsziel der gemeindlichen Sportförderung.

Auch findet er Argumente, dass Hunde- und Pferdesteuer nicht vergleichbar wären, da die Hundesteuer eine Lenkungssteuer darstellt. Bei der Pferdesteuer dürfe man sich auf den Lenkungseffekt aufgrund der gesetzlich fundierten Förderungsaktivitäten zugunsten der Pferdezucht und des Pferdesportes durch Bund und Länder jedoch nicht berufen. Man ist zuversichtlich auf Grundlage dieses Gutachtens in etwaigen Verwaltungsgerichtsprozessen die Einführung der kommunalen Pferdesteuer verhindern zu können.

Trotzdem kein Grund sich jetzt zurück zu lehnen und nichts mehr zu unternehmen. Weiterhin ist Präsenz der örtlichen Reiter und Fahrer bei Gemeinderatssitzungen gefragt!

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