Seit Jahren besteht keine rechte Klarheit darüber, ob das Verkehrszeichen 250 auch das Durchreiten verbietet.
Auf Nachfrage unseres zweiten Vorsitzenden, Albert Schwan, hat das Bundesverkehrsministerium in Bonn Ende April erneut bestätigt, dass künftig das Reiten - wie auch das Führen von Pferden - auf solchermaßen ausgeschilderten Straßen nach der Novellierung der STVO ausdrücklich von diesem Verbot ausgenommen sein soll.
Damit ist das Ministerium dankenswerterweise der Initiative der VFD gefolgt, hat Wort gehalten und in der Novelle zur STVO textlich für die geforderte Klarstellung gesorgt. Die Gesetzesänderung bedarf allerdings noch der Zustimmung des Bundesrates.
Leider gilt die Ausnahme auch künftig nicht für unsere Fahrer. Kein Wunder, das betreffende Verbot gilt nämlich generell für Fahrzeuge aller Art, somit auch für Kutschen.Dieser Sachverhalt und die Frage, wie sich trotzdem die Situation für die Fahrer verbessern ließe, kam in der Budel zur Sprache.Von Eberhard Müller vom LV BW stammt der Vorschlag, künftig bei den zuständigen Stellen ( Kommunen, Straßenverkehrsämter ) darauf hinzuwirken, statt des Zeichens 250 - wo immer möglich - das Zeichen 260 ( Verbot nur für Kraftfahrzeuge ) zu verwenden.
Damit würde unseren Fahrern ein deutlich größerer Aktionsradius eingeräumt.Daher die Bitte, seinem Vorschlag zu folgen und sich bei der Stadt / Gemeinde für eine vernünftige Beschilderung ( Zeichen 260 ) einsetzen.