Um zu einer VFD-Veranstaltung zu werden, müssen diese Termine vom Landessportwart bestätigt werden.

Diese Veranstaltungen sollten den Idealen und der Satzung der VFD entsprechen und sind ein Aushängeschild und gutes Marketing für unseren Verein. VFD-Treffs oder Themenabende sind als Basis für die Mitglieder wichtige Informationsmöglichkeiten und somit die Wurzeln der VFD. Daher sind sie besonders anerkennungswürdig.

Versicherungsschutz bei den Versicherern
Dieser besteht für alle Veranstaltungen und ihre Teilnehmer die durch die VFD-Verbände, VFD-Treffs, Ausbilder und Rittführer organisiert oder veranstaltet werden und den satzungsgemäßen und ideellen Inhalten und Zielen der VFD entsprechen. Dieser Versicherungsschutz ist unabhängig davon, ob die Formalitäten erfüllt sind oder nicht.

Kriterien für VFD-Veranstaltungen mit Pferd!
Auf der Bundesdelegiertenversammlung 2018 wurden die Veranstaltungskriterien mit Pferd als verbindlich beschlossen. Diese gelten für alle breitensportliche Veranstaltungen.

Der Veranstalter muss in der Ausschreibung eindeutig gekennzeichnet sein.
Eine Veranstaltergemeinschaft mit anderen Vereinen (auch nicht VFD), Betrieben oder Organisationen ist nicht möglich.
Die Organisation kann auch eine unselbständige Untergliederung, ein gewerblicher Veranstalter oder ein Mitglied übernehmen.

Vor der Genehmigung durch den Landesverband muss der Termin mit Ausschreibung, Anmeldeformular und den VFD-Teilnahmebedingungen mit Pferd rechtzeitig im VFDnet eingetragen werden.

Die notwendigen Formulare können im VFDnet unter Service – Downloads – Ausbildung runterladen werden. (Die Teilnahmebedingungen werden z.Z. überarbeitet und nach Fertigstellung ausgetauscht.) Der Landessportwart setzt das Häkchen „Bestätigung VFD-Termin“.

Nur Kurse, Ausbildung oder Prüfungen mit Pferd, die diesen Kriterien entsprechen, können gefördert werden und sind dadurch für den Teilnehmer günstiger. Die VFD-Kriterien schützen die Organisatoren, da die Geldeingänge nicht über ein privates Konto laufen müssen.

Um einen VFD-Termin mit Pferd handelt es sich, wenn:

- der Termin bei dem Vorstand oder Landessportwart rechtzeitig angemeldet wurde.

- der Veranstalter der VFD Bundes- oder ein Landesverband, oder eine rechtskräftige VFD-Untergliederung ist.

- die Veranstaltung über ein VFD- Konto abgerechnet wird.

- der Termin mit Ausschreibung, Anmeldung und Teilnahmebedingungen hochgeladen wurde und damit für alle sichtbar ist. Nach der Bestätigung kann der Termin nicht mehr verändert werden.

- Fachkompetenz (z.B. Rittführer, Übungsleiter, Prüfer o.ä.) begleitet die Veranstaltung

Sternritte und Reiterlager
Der Hin- und Rückritt zu einer VFD-Veranstaltung sowie selbständig organisierte Ritte sind private Veranstaltungen und gerne erwünscht. Sie unterliegen der Eigenverantwortung der Teilnehmer. Reiten die Teilnehmer alleine oder in Gruppen, z.B. Orientierungsritt oder Geländereiter-Cup sind sie in der Zeit ebenfalls eigenverantwortlich unterwegs. (siehe Versicherungsschutz)

Prüfungen nach ARPO sind immer VFD-Termine!
Diese Prüfungen sind rechtzeitig beim Landessportwart anzumelden, damit die Prüfer und die Abzeichen rechtzeitig bestellt werden können.

Ausbildungen nach ARPO
Zur besseren Übersicht unserer (F)ARPO-Ausbildungsangebote gibt es unter Termine eine neue Kategorie Ausbildung – Ausbildung nach (F)ARPO.
Bei der Termineingabe findet ihr die Kategorie ↓ ganz unten.

Ausbildung nach ARPO darf nur von aktiven VFD-Übungsleitern angeboten werden!

pdfHinweise_für_VFD-Veranstaltungen_2019.pdf678.61 kB

 

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