Neues Zugfahrzeug geplant? Sollte es vielleicht ein günstiger Pickup sein? Dann passen Sie aber auf, dass Sie am Sonntag mit Anhänger fahren können. Zu diesem Problem hier ein paar Ausführungen:

Wenn Sie eine neues Geländefahrzeug zum „Pferdehängerziehen“ kaufen, sollten Sie ganz besonders auf den folgenden kleinen aber wichtigen Eintrag in Ihrem Fahrzeugschein (neu: Zulassungsbescheinigung Teil I) achten:
Steht dort unter Ziffer 5: „LKW“ oder „Geländefahrzeug zur Pers. Bef.“ ?

Nach der Änderung des §23 Abs. 6 der Strassenverkehrszulassungs-Ordnung vom 2.11.2004 werden in Baden-Württemberg auf Geländewagen und sog. Sport-Utility-Vehicles (SUV), Pickup-Fahrzeuge mit Doppelkabine, Kleinbusse und ähnl. Fahrzeuge (z.B. Vans) als Personenkraftwagen nach Hubraum besteuert. Es ist also möglich, PKW-Steuer zu bezahlen auch wenn Sie zulassungsrechtlich einen LKW fahren. Wollen Sie aber am Sonntag Ihre Pferde zum Turnier oder zum Wanderritt im Hänger transportieren, interessiert die Polizei sich nur für Ihren Fahrzeugschein (Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I): Steht dort LKW, müssen Sie laut Auskunft des ADAC mit 40€ und einem Strafpunkt für den Fahrer und nochmals 200€ sowie einem Punkt für den Halter rechnen. Auf Kulanz und Verständnis seitens der Polizei, sollten Sie nicht vertrauen

Wie können Sie das Problem des Sonntagsfahrverbotes lösen?

Möglichkeit 1: Beantragen Sie bei Ihrer Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot. In juristischem Deutsch: Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 7 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom Sonntagsfahrverbot des § 30 Abs. 3 StVO
Diese Genehmigung kann für einzelne Sonntage aber auch auf ein ganzes Jahr erteilt werden. Das Innenministerium Baden-Württemberg hat am 14.07.2006 Hinweise zur Genehmigungspraxis herausgegeben, was die Ausnahmegenehmigungen für LKW (mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t) mit Anhänger betrifft. Der wichtigste Inhalt daraus für den Antragsteller hier als Zitat: „Im Ausflugs- und Ferienreiseverkehr werden Sportgeräte und Wohnanhänger regelmäßig auch an LKW mit einem zGG bis zu 3,5t angehängt. Bei diesen Lastkraftwagen handelt es sich um Fahrzeuge nach dem Baukastenprinzip auf gleichem Rahmen mit verschiedenen Aufbauten. Damit fällt eine Gruppe von Fahrzeugen unter das Fahrverbot, die im Hinblick auf die Abmessungen, das Fahrverhalten, die Motorleistung, die Geschwindigkeit sowie die Lärmentwicklung Personenkraftwagen gleichzusetzen ist, wobei die Fahrten der Freizeitgestaltung und damit der privaten Nutzung dienen, also kein wirtschaftliches Interesse vorliegt. In diesen Fällen können für Sportgeräteanhänger (z.B. zur Beförderung von Booten, Flugzeugen, Motorrädern, Pferden) und Wohnanhänger hinter Lastkraftwagen mit einem zGG bis zu 3,5 t Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Der „dringende Fall“ als Voraussetzung für die Genehmigung entfällt.“ Allerdings bezahlen Sie für diese Genehmigung Geld z.B. in Karlsruhe wurden für ein Jahr ca. 150 € verlangt. Für einzelne Sonntage Befreiung ist auch mit 25€ Gebühr zu rechnen. Diese Ausnahmegenehmigung ist im Auto mitzuführen.

Möglichkeit 2: Sie prüfen, ob ihr Geländefahrzeug nicht besser gleich als PKW zugelassen werden kann. Hierzu eine pauschale Empfehlung zu geben ist sehr schwierig, da dies stark vom Fahrzeugtyp, ihrer Versicherung usw. abhängt. Ein Beispiel: Für Pickups mit Doppelkabine könnte es vom Hersteller bereits ein Gutachten geben für die Umschreibung vom LKW zum PKW. Dann sollten Sie dieses Gutachten einsehen und durchrechnen, ob sich eine Umschreibung für Sie rechnet. Wenn Sie z.B. ein Hardtop oder ähnliches geplant haben, steht in dem Gutachten genau, welches Teil für den Umbau zum PKW gebraucht wird. Mit dem umgebauten (nachgerüsteten Geländewagen/Pickup fahren Sie dann zum TÜV, bekommen einen weiteres Gutachten für die Zulassungsbehörde, und dort können Sie ihre Fahrzeugbriefe (Neu: Zulassungsbescheide Teil i + II) umschreiben lassen. Hierbei fallen weitere Gebühren so um die 75 € einmalig an. Nun sollten Sie ihren Zulassungsbescheid natürlich am Sonntag immer mit sich führen, falls Sie in eine Polizei-Kontrolle geraten. Da anschließend ihr „neuer PKW auch versicherungstechnisch auch als PKW umgeschrieben wird, sollten Sie im Vorfeld sich Informationen einholen, wie viel die neue Versicherung kostet. Die Kosten können günstiger oder ungünstiger werden: z.B. War Ihr schwerer Geländewagen im Gewichtsbereich der unfallträchtigen „Sprinter-Klasse“, dann wäre die Personenwagenversicherung vielleicht günstiger für Sie.
Ich hoffe, einen Einblick in die Problematik vermittelt zu haben und wünsche Ihnen allzeit freie Fahrt mit dem Pferdehänger auch am Wochenende. Stand: 28.12.06

Werbung