VFD zu Besuch im Regierungspräsidium Tübingen

Nachdem die VFD-Stellungnahme im März dazu geführt hat, dass der Verordnungsentwurf „verschlimmbessert“ wurde, bewegt sich das Regierungspräsidium Tübingen in Sachen Reiten und Gespannfahren nun in unsere Richtung. Im Verordnungsentwurf vom 16. April (also nach Red.-Schluss der letzten P&F) galten in der Pflegezone „alle befestigten Wege als zum Reiten ausgewiesen.“ Das hätte bedeutet, dass nun auch die Gras und Erdwege – und nicht nur im Wald – nicht mehr beritten werden dürften.
Deshalb fand am 24. Juli ein Gespräch beim Tübinger Regierungspräsidenten Strampfer statt, das der Vorsitzende des Kuratoriums Sport und Natur, der Bundestagsabgeordnete Winfried Hermann vermittelt hatte und bei dem auch der für das Verfahren zuständige Referatsleiter Dr. Wolf Hammann anwesend war. Die VFD war durch den Landesumweltbeauftragten Wolfram Wahrenburg vertreten. Im Vorfeld hatten wir in einer weiteren Stellungnahme „alle befestigten und naturfesten Wege“ gefordert. Unser Ziel war und ist eine Formulierung in der Verordnung des Biosphärengebietes, die in der Pflegezone keine über die landesweit gültige Regelung hinausgehende Einschränkung für das Reiten und Fahren festschreibt.
Dr. Hammann überraschte mit einer neuen Version, nach der „alle hierfür geeigneten Wege über 3 Meter Breite“ als zum Reiten ausgewiesen gelten sollen, analog zur Wanderweg-Regel im LWaldG. Da wir die 3-Meter-Regel als schwer nachvollziehbar (im Gelände) halten, habe ich vorgeschlagen, statt dessen „alle hierfür geeigneten Wirtschafts- und Maschinenwege“zu sagen. Denn das sind schließlich die Wege, auf denen wir reiten. Zwar vertrat Dr. Hammann die Ansicht, dass Maschinenwege auch Wirtschaftswege seien, aber wir hatten in den Diskussionen mit der Landesforstverwaltung schon öfters Schwierigkeiten mit dem Begriff Maschinenweg und die sollten wir hier vermeiden.
Es gibt beim Regierungspräsidium eine Arbeitsgruppe, die sich mit diesem Vorschlag befassen wird und Dr. Hammann war zuversichtlich, dass er auch in den Anhörungsentwurf übernommen werden wird. Diese Arbeitsgruppe mit Beteiligung des Haupt- und Landesgestüts Marbach soll sich auch um eine dem Pferdesport und -tourismus förderliche Regelung für das Gespannfahren bemühen. Es scheint – vorsichtig gesagt – nicht ausgeschlossen, dass eine gegenüber dem Waldgesetz liberalere Regelung kommen könnte. Die VFD soll künftig auch in die Arbeitsgruppe eingeladen werden.
Das offizielle Anhörungsverfahren ist von Mitte August bis Ende September geplant, wir sind gespannt, welche Formulierung den Weg durch die amtsinternen Instanzen gefunden haben wird.

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