Künftige Ausnahme zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot: Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden.

Künftige Ausnahme zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot: Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden.