Reiter dürfen künftig auch mit stark motorisierter Zugmaschine auf das Reitturnier
Künftige Ausnahme zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot: Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden.

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