Nicht unerwartet hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Nichtzulassungs-beschwerde zurück gewiesen. Das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom Dezember 2014 hat somit Bestand. Inzwischen wird in einigen Gemeinden in Baden-Württemberg die Einführung der Pferdesteuer diskutiert. 
 
In Todtmoos wurde die von einem Bürger geforderte Pferdesteuer mit dem Hinweis abgelehnt, dass hier Pferde der Landschaftspflege dienen und ein touristischer Anziehungspunkt seien. Während die Pferdesteuer auch in Königsbronn abgelehnt wurde, ist sie Herbrechtdingen aufgrund des Widerstandes zwar zurückgestellt, wird aber weiter beobachtet.
 
In Erzingen-Klettgau ist die Entscheidung in Bezug auf die Pferdesteuer zwar vertagt, aber noch nicht vom Tisch. Hier fordert der Gemeinderat weitere Informationen von der Verwaltung, bevor er eine Entscheidung fällt. 
 
Da die Pferdesteuer eine kommunale Steuer ist, muss sie in jeder Gemeinde einzeln durchgesetzt werden. Haltet bitte Augen und Ohren auf und informiert beim geringsten Verdacht die VFD, FN und das Aktionsbündnis Pro Pferd über eine geplante Steuereinführung und nennt uns bitte einen Ansprechpartner! Nur so können wir gezielt mit sachlichen Argumenten an den richtigen Stellen reagieren. Wenn Niemand Vorort etwas unternimmt, kann auch die VFD nicht handeln. Denn die Mitglieder vor Ort sind die VFD! Meldungen bitte immer an die Landesgeschäftsstelle unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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