Freizeitreiter und auch -Fahrer sind viel in Wald und Flur unterwegs. Zwar haben wir in Baden-Württemberg ein Reitrecht, welches im Vergleich zu einigen anderen Bundesländern recht liberal ist (mit Ausnahme der Regelungen zum Fahren im Wald), aber dies ist keine Selbstverständlichkeit. Die VFD Baden-Württemberg ist daher in regelmäßigen Gesprächen mit dem Landwirtschaftsministerium, welches als oberste Landesbehörde sowohl für Naturschutz als auch Forstwirtschaft zuständig ist. Wir nehmen Stellung zu allen Gesetzesvorhaben und -Novellen, die das Draußenreiten und -fahren betreffen (Landeswaldgesetz, Landesnaturschutzgesetz, Nationalparkgesetz) und Verordnungen der verschiedenen Schutzgebiete. Derzeit befinden wir uns auch in einem durch das Ministerium koordinierten Dialog mit den anderen Naturnutzern wie Mountainbikern, Jägern, Wanderern etc.. Ziel dieses Dialoges, der regelmäßig stattfindet, ist, ein gedeihliches Miteinander aller Naturnutzer zu erreichen und letztendlich dadurch eine weitere Deregulierung der Rechtslage zu erzielen.

Hier seid aber gerade auch Ihr als Reiter und Fahrer vor Ort gefragt: Seid Vorbilder in der Begegnung mit den anderen Naturnutzern! Begegnet diesen im Schritt, bleibt auf Wegen, auf denen das Reiten und Fahren auch zulässig ist und seid freundlich und hilfsbereit. Nur so kann das Verständnis füreinander wachsen. Es kommt auf jeden Einzelnen an! Also macht mit!

Wie es auch zwischen Reitern und Jägern funktionieren kann, seht Ihr hier!

 

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