Wichtige Information für Reiter die nicht in NRW ansässig sind und nach Reken reiten ...

 

Für Reiter im Gelände besteht nach dem NRW Landschaftsgesetz „Kennzeichnungspflicht“.

Da ein Gesetz nicht umgangen werden kann, haben wir unter Mitwirkung aller zuständigen Behörden und Ämter, eine brauchbare Lösung für unsere Feier vereinbart.

Wer durch NRW Reiten will, wende sich bitte mit voller Anschrift und Kontaktdaten, sowie dem Durchreitzeitraum bis nach Reken ausschliesslich mit dieser Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Von dort aus werden „ Sonderkennzeichen“ in Form einer Genehmigung (gültig für ganz NRW) erteilt.

Alle Genehmigungen die für den Zeitraum 18.08. bis 01.09. 2013 gewünscht werden, bitte bis zum 01.08. 2013 beantragen.

Werbung