
Erneut wird eine Novellierung des Düngegesetzes nötig und die Bundesländer sind nun verpflichtet weitere rote Gebiete auszuweisen. Außerdem müssen sie ihre jeweiligen Landesdüngerverordnungen anpassen. Laut BMEL werde die deutsche Gesetzgebung nun an geltendes EU-Recht angepasst. [mehr]