Fragen zum Kutschenführerschein - die VFD antwortet

 Blick vom KutschbockPlanwagen Link

Fotos: Thomas Ambros, Jürgen Strache, Horst Brindel, Uwe Link

Wissen und Können ist gelebter Tierschutz:

Die VFD bietet über ihre qualifizierten Fahrausbilder in den LV Schnupperkurse und verschiedene Stufen der Fahrausbildung. Bei der Ausbildung seines Fahrpferdes sollte jeder Pferdebesitzer möglichst oft dabei sein, am Lernerfolg seines Pferdes teilhaben und sich daran erfreuen.

Der Gründungsgedanke der VFD beruht auf der Verbundenheit mit dem Pferd. Dabei ist das Pferd nicht nur Mittelpunkt unterschiedlicher Reit- und Fahrweisen, sondern ist auch erhaltenswertes Kulturgut in einer intakten Natur. Dabei steht Pferd stellvertretend immer für alle Equiden, wobei unsere Wertschätzung grundsätzlich allen Lebewesen gilt.s ist Sinn und Ziel einer Fahrausbildung?

Pferdegespanne können in der heutigen Zeit nicht vermeiden, auch im Straßenverkehr unterwegs zu sein. Sie werden damit zu gleichberechtigten Verkehrsteilnehmern. Das in Fahrlehrgängen vermittelte Wissen und Können unterstüzt das sichere und pferdeschonende Fahren sowie das rechtzeitige Erkennen von Risiken. Die Fahrausbildung der anerkannten Pferdesportverbände trägt zur Unfallprophylaxe bei und stellt sicher, dass die verantwortlichen Personen auf dem Kutschbock dazu fähig sind, ein Pferdegespann auf öffentlichen Wegen und Straßen sicher zu führen.

Ist ein "Kutschenführerschein" gesetzlich vorgeschrieben?

NEIN! Es gibt derzeit keine Führerscheinpflicht per Gesetz! Auch wenn ein Kutschenführerschein nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, dient ein Befähigungsnachweis im Zweifel vor Gericht als Beweis ausreichender Fachkenntnisse und fahrerischen Könnens.

Ist ein"Kutschenführerschein "verpflichtend"?

Eine Verpflichtung im gesetzlichen Sinne gibt es nicht. Allerdings wird ein verantwortungsvoller Gespannfahrer zur eigenen und zur Sicherheit Dritter eine solide Ausbildung durchlaufen und ist im Besitz eines entsprechenden Befähigungsnachweises von VFD, IGZ oder FN. Die Pflicht zum Sachkundenachweis nach § 11 I Nr. 8 c TierSchG ist Voraussetzung für die Erteilung der amtlichen Genehmigung zum gewerblichen Fahren. Inhaltlich gibt es bei den Prüfungen der VFD keine wesentlichen Unterschiede zum „FN-Kutschenführerschein“, der eher ein geschickter Marketing-Schachzug ist und inhaltlich nicht viel Neues bietet.

An wen richtet sich die Fahrausbildung – unabhängig durch welchen Verband?

Gespanne gelten im öffentlichen Verkehr als (unmotorisierte) Fahrzeuge und unterliegen damit den Bestimmungen der StVO und StVZO. Abgesehen von der technischen Verkehrssicherheit der Kutsche muss ein Gespann von Personen mit ausreichenden Fähigkeiten und Einwirkungsmöglichkeiten geführt werden. Die Fahrausbildung richtet sich daher an jeden, der ein Gespann verantwortungsbewusst führen möchte ohne sich selbst, Andere und seine Pferde zu gefährden.Die Fahrausbildung für gewerbliche Zwecke richtet sich vor allem an Fahrer, die im Rahmen der Beförderung von Personen vermehrt Verantwortung auf sich nehmen.

Wer kann eine VFD-Fahrausbildung beginnen?

Die VFD bildet seit vielen Jahren sowohl im privaten, als auch im gewerblichen Bereich Gespannfahrer aus. Die VFD-Fahrausbildung ist ein Nachweis über Fähigkeiten und Kenntnisse, wie sie die StVO und StVZO voraussetzen. Die VFD ist für alle anerkannten Fahrstile und den Umgang mit allen Equiden offen.

Welche Vorteile hat ein Fahrer von der VFD-Fahrausbildung?

Durch die VFD-Fahrausbildung erhalten die Fahrer eine fundierte Ausbildung, die sie bestens auf das pferdegerechte Fahren in der Nature und im Straßenverkehr vorbereitet. Sicherheit, Zweckmäßigkeit und Pferdeschonung stehen im Vordergrund: turniermäßiges Fahren ist nicht das Ziel. Die VFD-Fahrausbildung ilft z.B. im Falle eines Unfalls und/oder Versicherungsfalls, die eigene Sachkunde nachzuweisen.

Welche Voraussetzungen gibt es zur Fahrausbildung bei der VFD?

Voraussetzung ist die Qualifikation Pferdekunde I VFD oder der Besitz eines Basispass Pferdekunde (FN). Für Bewerber, die noch keine solche Ausbildung besitzen, ist es möglich, diese im Rahmen des Fahrlehrgangs zu erwerben und am Tag der Fahrprüfung zwei Prüfungen zu absolvieren.

Wie ist das Mindestalter zur VFD-Fahrausbildung?

VFD-Fahrerpässe können frühestens mit Vollendung des 15. Lebensjahres erworben werden; Junior-Lehrgänge werden ab 10 Jahren angeboten. Das eigenverantwortliche Fahren im Straßenverkehr ist für junge Fahrer an die Begleitung durch einen volljährigen Beifahrer gebunden, der mindestens im Besitz des VFD-Fahrerpasses I sein muss und ausreichende Fahrpraxis nachweisen kann.

Ist die Mitgliedschaft eine Voraussetzung zur Fahrausbildung bei der VFD?

Alle Fahrlehrgänge der Eingangsstufen sind an keine VFD-Mitgliedschaft gebunden. Höhere Stufen der Fahrausbildung setzen die VFD-Mitgliedschaft voraus, die auch mit einer Vielfalt interessanter Mitgliedervorteile verbunden ist.

Welche Fahrausbildungen bietet die VFD an?

Eingangsstufen: Pferdekunde I, Juniorfahrprüfung, Beifahrerunterweisung Grundstufen: Bodenarbeit, Longieren (auch Doppellonge), Fahrerpässe i bis III Zusatzqualifikationen: Pferdekunde II (Sachkundenachweis nach TierSchG § 11 I 8c), Wanderfahren, Mehrspänniges Fahren, Land- und Forstwirtschaftliche Anspannungen, Gewerbliches Fahren Lehr- und Prüferstufen: Übungsleiter I und II, Prüfer Fahren Zusätzlich werden für VFD-Übungsleiter und -Rittführer Ausbildungen zum VFD-Sicherheitsexperten angeboten.

Welche Fahrer sind als gewerblich einzustufen?

Als gewerblicher Fahrer gilt jeder, der mit seiner Kutsche Personen oder Lasten gegen ein Entgelt befördert. Die Ausbildung der VFD setzt beim Gewerblichen Fahren die praktischen Ausbildungsakzente auf Sicherheit, Zweckmäßigkeit und Pferdeschonung. Im Sinne des Tierschutzgesetzes handelt gewerbsmäßig, wer die genannten Tätigkeiten selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausübt (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Tierschutzgesetz).

Wo werden VFD-Fahrausbildungen mit Prüfung angeboten?

VFD-Übungsleiter Fahren können in ihren Betrieben oder mobil vor Ort des Interessenten Fahrlehrgänge anbieten, sofern Lehrgang und Prüfung rechtzeitig ausgeschrieben und bei den Landes-Sportwarten der VFD angemeldet werden.

Wie finde ich einen VFD-Fahrlehrgang?

Fahrlehrgänge werden öffentlich ausgeschrieben (z.B. im vfdnet, in der Mitgliederzeitung Pferd&Freizeit, in den Jahresbüchern einiger VFD-Landesverbände und in anderen Print- und Online-Medien

Wie hoch sind die Prüfungsgebühren der VFD?

Die VFD-Gebühren liegen bei € 20 bzw. € 30, je nach Qualifikation; lediglich Sonderprüfungen – beispielsweise Lehrstufen, Sichtungen etc. – erfordern höhere Gebühren.

Wieviele Prüfer nehmen eine VFD-Prüfung ab?

Fahrprüfungen werden durch einen Fahrprüfer abgenommen. Die Prüfungselemente beziehen sich auf Kenntnis und Fertigkeit in Theorie, am Fahrlehrgerät, in der Fahrpraxis und rund um das Pferd..

Welchen Nachweis erhalte ich nach erfolgreicher VFD-Prüfung?

Ausgehändigt werden VFD-Urkunde, Anstecker und Aufnäher, beim Erwerb eines Fahrerpasses zusätzlich der jeweilige Fahrerpass der VFD.

Was ist mit Fahrern, die bereits ein Fahrabzeichen der VFD besitzen?

Für die erworbenen VFD-Fahrabzeichen besteht im Sinne der Besitzstandswahrung Bestandsschutz.

Was ist mit Fahrern, die bereits ein Fahrabzeichen oder eine Trainerqualifikation anderer Verbände besitzen?

Der FN-Basispass wird anstelle der VFD-Pferdekunde I anerkannt. Fahrerqualifikationen anderer Verbände können durch die VFD auf Antrag beim zuständigen Landessportwart anerkannt werden. Für Trainerlizenzen anderer Verbände besteht auf Antrag beim zuständigen Landessportwart die Möglichkeit zur Anerkennung der analogen Stufe des VFD-Übungsleiters.Ein Rechtsanspruch auf Anerkennung besteht nicht.

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VFD AK Fahren 1-2017

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