Das Land Schleswig-Holstein hat zum 01. Mai 2020 einen weiteren Erlass zum Schutz vor Corona-Virus herausgegeben.

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/_startseite/Artikel2020/II/200501_erlass_verordnung_neu.html

Zu den Regelungen Bereich heißt es hierzu:

"Kontaktarme Sportarten im Freien wie Golf oder Kanufahren sollen ebenfalls ab Montag wieder möglich sein. Voraussetzung ist, dass die Sportler immer einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einhalten und die Hygieneregeln beachten. Auch Geräteverleihe zum Beispiel für Fahrräder oder Kanus dürfen wieder öffnen, ebenso wie die Sportboothäfen. Duschen und Gemeinschaftsräume müssen jedoch geschlossen bleiben, lediglich die Toiletten dürfen zugänglich sein."

Nach Aussagen des Ministeriums ist damit ab Montag, 04. Mai auch die Erteilung von Reitunterricht in Klein/Kleinstgruppen IM FREIEN wieder möglich. Beachtet werden müssen die allgemeinen Regelungen zu Hygienekonzepten und Abstandsgegelungen.
Bei weiteren Fragen stehen wir Euch weiterhin unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.

 

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