Daher verweisen wir weiterhin auf die Informations-Seiten der Landesregierung...
https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/_documents/teaser_erlasse.html
- Einrichtungen mit Publikumsverkehr müssen dafür sorgen, dass vor dem Eingang wartende Besucher das Abstandsgebot einhalten können. Des Weiteren sollen sie Möglichkeiten zum Händewaschen oder Desinfizieren anbieten sowie häufig berührte Oberflächen regelmäßig reinigen. Zudem sind Innenräume regelmäßig zu lüften. Besucher sind durch Aushänge auf Hygienestandards hinzuweisen. In besonderen Fällen können zusätzliche Auflagen hinzukommen, wie beispielsweise Besucherzahl und Besucherströme zu regeln oder die Kontaktdaten der Kunden zu erheben.
- Veranstaltungen mit Sitzungscharakter werden unter Hygieneauflagen für bis zu 50 Teilnehmer wieder erlaubt
- Bei sportlichen Aktivitäten müssen grundsätzlich das Abstandsgebot sowie die Hygieneregelungen eingehalten werden, Gemeinschaftsduschen und Sammelumkleiden bleiben geschlossen. Unter den entsprechenden Voraussetzungen ist auch Sport im Innenbereich wieder möglich, etwa in Fitnessstudios. Schwimmbäder bleiben geschlossen.
- Volkshochschulen und außerschulische Bildungsstätten dürfen wieder öffnen.
- Erfassung und Dokumentierung aller anwesenden Personen
- Betreiber von Hotels und Campingplätzen sowie Vermieter von Ferienwohnungen müssen Hygienekonzepte erstellen und die Kontaktdaten ihrer Gäste erfassen.