Es ist ein sehr umfangreicher Erlass, wir bitten daher im Zweifelsfall immer den Anordnungen der örtlichen Gesundheitsämtern zu folgen.
Einige Punkte (ohne Gewähr):
- Veranstaltungen bis 50 Personen mit entsprechenden Abstands- und Hygieneregelungen sind möglich
- Erfassung aller Teilnehmenden bei Veranstaltungen
- Erforderlich ist ein Hygienekonzept, welches öffentlich sichtbar ausgehängt wird
- Zuschauer (Eltern von Reitschülern) sind nicht gestattet
- Veranstaltungen sollten soweit möglich im Freien stattfinden
- Gruppenausritte sind weiterhin nicht gestattet (max. 2 Teilnehmende)
- Ausnahme: von Reitschulen u.ä. organisierte Ausritte gelten als Sportveranstaltung und sind unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandskonzepte sowie Erfassung der Daten erlaubt
- Reitunterricht im Freien ist unter Beachtung der Abstand- und Hygieneregelungen möglich
- Reitunterricht und Training in Reithallen (o.a. Sportanlagen) ist geatattet unter Einhaltung des Abstand- und Hygienekonzept.
- Die Erteilung von Kinder- und Anfänger-Reitunterricht ist nach den Erfordernissen der Abstands-Regelungen zumindest als kritisch anzusehen und Bedarf eines umfangreichen Konzepts
- Für das therapeutische Reiten im Einzel-Unterricht im Freien darf die Reitanlage genutzt werden, da es sich um eine medizinisch erforderliche Leistung handelt.
- Wettkämpfe sind nicht gestattet
- Sozialräume, Umkleideräume oder Reiterstübchen bleiben geschlossen
- Gaststätten dürfen zwischen 5:00 und 22:00 Uhr öffnen. Kein Buffet. Erfassung der Daten der Anwesenden
- Beherbergungsbetriebe sind wieder geöffnet. Erfassung der Daten der Anwesenden
Im Grunde haben sich für den Bereich Freizeitreiten oder Reiten als Natursport wenige Veränderungen ergeben. Allerdings ist die Erteilung von Präsenz-Seminaren bis 50 Personen wieder möglich. Für Wanderreitstationen sind die umfangreichen Regelungen zu Gaststätten und Tourismus zu beachten.