Sachkundenachweis/Pferdekunde II

Ein jeder der heutzutage Pferde betreut, hält oder gar transportiert muss über Kenntnisse der Pferdehaltung, -fütterung, Pflege, Umgang und Bewegung verfügen (Tierschutzgesetz §2).  Wer gewerblich Pferde hält muss dazu die Sachkunde dem Veterinäramt vorweisen können (Tierschutzgesetz §11). Der Sachkundenachweis oder Pferdekunde II gem. ARPO VFD bietet die Möglichkeit für Einsteiger, Pferdehalter oder Stallbetreiber sich die nötige Sachkunde zum “Thema Pferd“ anzueignen und eine Prüfung abzulegen. Dr. med. vet. Katharina May, Leiterin des Pferdesektors der Tierarztpraxis Puvogel Schaprode/Rügen und zertifizierte Chiropraktikerin für Tiere sagt: “Es wäre eine gute Basis und wünschenswert wenn wenigstens jeder Stallbetreiber über einen Sachkundenachweis verfügen würde.“ Dr. May referierte 2013 für einen Sachkundenachweis zum Thema „Gesundheitsvorsorge und Erste Hilfe“.

Ein großes Thema mit welchem sich der Pferdekunde II befasst ist die Fütterung- ein besonders wunder Punkt in der heutigen Pferdewelt. Der Pferdemarkt ist überhäuft mit Kraftfutter, Müsli, Zusatzfutter, Mineralfutter und Leckerlies, Ponys und Pferde werden häufig ohne Sachkenntnis angeschafft und dann nicht tiergerecht versorgt. Krankheiten sind vorprogrammiert. „Das wichtigste bei der Pferdefütterung ist gutes und ausreichend Heu“, sagt die Tierärztin und legt dies auch immer wieder Ihren Kunden nahe.

Einige Anbieter des Sachkundenachweises bieten zusätzlich eine Transportbefähigung gem. VO(EG)1/2005 zum Schutz von Tieren beim Transport an. „Ich halte das für sehr sinnvoll, vor allem bezüglich Schutz, Sicherheit und Versorgung während eines Transportes“, sagt Dr. May. Schließlich ist auch die Sportreiterei nicht unbedeutend in Mecklenburg- Vorpommern, viele transportieren ihre Pferde zu Turnieren. (Vivienne Wähler)

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