Bund und Länder haben in dieser Woche die Verlängerung des Lockdowns bis Ende März beschlossen.

Die neue Corona Verordnung in Niedersachsen gilt ab Montag, den 08.03.2021. Auf der Internetseite des Landes Niedersachsen findet alle Informationen dazu.
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus

Hier auch nochmal als PDF
pdf20210308_Corona-Verordnung_08.03.2021.pdf240.15 kB

 

Reiten als Individualsport

Sportliche Betätigungen sind nun mit insgesamt höchstens fünf Personen aus insgesamt höchstens zwei Haushalten möglich, Ein Mund-Nasen-Schutz ist beim Sport nicht zu tragen.

Auf den Anlagen bedeutet das weiterhin, je weniger Platz, insbesondere in geschlossenen Räumen, desto weniger Personen sind dort zugelassen. Das Abstandsgebot von 1,5m zu anderen ist einzuhalten, ggf. sind dann Bereiche zu sperren oder einzuschränken. Dies ist für jeden Stall individuell zu betrachten. Daher kann es sein, dass der eine Stall Zeitregelungen einführen muss, andere nicht.

Aber für Kinder und Jugendliche wurde noch mehr geöffnet.

Mit Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren darf in nicht wechselnder Gruppenzusammensetzung von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen zuzüglich bis zu zwei betreuenden Personen Sport gemacht werden. Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen allerdings nur unter Einhaltung des Abstandsgebots betreten und genutzt werden. Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist nicht erlaubt.

Damit wäre auch wieder Gruppenreitunterricht für die Altersstufe zulässig.

 

Allgemeine Kontaktbeschränkungen

Die Kontaktregeln allgemein wurden auch etwas gelockert. Hier dürfen sich auch wieder2 Haushalte treffen, mit höchstens 5 Personen, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht einzurechnen sind. 
Weitere Kontaktmöglichkeiten hängen von den jeweiligen Inzidenzwerten in den Landkreisen und kreisfreien Städten ab. Näheres unter §2 Abs. 1 der Verordnung.

Den jeweiligen Wert erfahrt ihr hier
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/

 

Vereinsgeschäfte

Für Vereinszusammenkünfte hat sich insofern nichts geändert, dass die nach Rechtsform vorgeschriebenen Zusammenkünfte und Sitzungen unter Maßgabe des Abstandsgebotes erlaubt sind.

 

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