Die VFD kümmert sich um Ihre Rechte!

In Niedersachsen ist nach dem Niedersächsischem Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) das Reiten im Wald und der freien Landschaft auf gekennzeichneten Reitwegen und auf Fahrwegen gestattet, nicht jedoch auf ausgeschilderten Radwegen.

Als Fahrwege gelten befestigte oder naturfeste Wirtschaftswege, die von zweispurigen nicht geländegängigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden können.

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich an den Landesvorstand.

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