Zum ersten Themenabend im Jahr 2018 hatten wir den Pferdetierarzt Dr. Michael Mäule eingeladen.
Er berichtete aus seiner täglichen Erfahrung zur Eintragung des Pferdes im Equidenpass als Schlachtpferd oder Nicht-Schlachtpferd. Die routinemäßige Frage wie das zu behandelnde Pferd eingetragen ist, ruft oft viel Unverständnis auf.
Der jeweilige Eintrag hat aber viele unterschiedliche Konsequenzen für den Pferdebesitzer, den Stallbetreiber und auch den Tierarzt.
Herr Dr. Mäule stellte zunächst den Inhalt des Equidenpasses an sich vor. Dieser ist seit dem 01.07.2000 verpflichtend für alle Equiden, zu denen natürlich auch unsere Pferde zählen. Er dient u.a. zur Identifizierung des Pferdes, dem Impf- und Abstammungsnachweis, zur Eintragung von Gesundheitskontrollen.
Er ist grds. immer beim Pferd zu führen. Keine Angst, nicht beim kurzen Ausritt.
Das es generell die Unterscheidung als Schlachtpferd oder Nicht-Schlachtpferd gibt, hat damit zu tun, dass Pferde Nutztiere sind, wie Kühe und Schweine und keine Heimtiere, wie Hunde und Katzen.
Dr. Mäule führte die Vor- und Nachteile dieser Eintragung aus.
Nicht-Schlachtpferde:
- Entscheidung ist bindend und unwiderruflich
- keine Dokumentation der angewandten Medikamente
- alle (zugelassenen) Medikamente sind erlaubt
- kein AUA-Beleg durch den Tierarzt
- der Stallbetreiber muss kein Bestandsbuch führen
- allerdings: keine Euthanasie ohne vernünftigen Grund (Alter oder kein Geld ist kein vernünftiger Grund)
Schlachtpferd:
- Führung eines Bestandsbuches durch den Tierhalter (Dokumentation apotheken- und verschreibungspflichtiger Arneimittel), 5 Jahre Aufbewahrungspflicht
- AUA-Beleg durch den Tierarzt
- Dokumentation von Arzneimitteln der sog. Positivliste (6 Monate Wartezeit bis zur Schlachtung) im Equidenpass
- Beschränkung bei bestimmten Arzneimitteln
- Status veränderbar
- Schlachten ist ein vernünftiger Grund
Die Entscheidung darüber trifft der Pferdebesitzer.
Der Vortrag hat wieder viel erhellendes gebracht. Vielen waren die Konsequenzen so nicht bewusst gewesen.