Das OVG Lüneburg hat mit Beschluss vom 25.01.2022 die 2G-Regel für die Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel außer Vollzug gesetzt.
Geklagt hatte eine Golfspielerin.
Das OVG gibt an, dass die Verordnung zwischen Mannschafts- und Individualsport unterscheiden sollte, da hier Unterschiede im Ansteckungsrisiko sind.
Die Pressemitteilung findet ihr unter folgendem Link:
https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/vorlaufige-ausservollzugsetzung-der-2-g-regelung-fur-die-nutzung-von-sportanlagen-unter-freiem-himmel-207917.html
Und hier auch als PDF:
20220125_PresseM_OVG_Lüneburg_14_MN_121_22.pdf96.29 kB
Eine Übersicht über die derzeitigen Corona-Regeln findet ihr hier:
https://www.vfdnet.de/index.php/niedersachsen-bremen/11764-neue-corona-verordnung-ab-12-12-2021