Der April Themenabend war ein unterhaltsamer und spannender Abend, dank eines Referenten der sich in humorvoller Art einem staubtrockenen, aber wichtigen Thema widmete.
Unser Thema im April war zum internationalen Jahr der Wälder 2011, wie kann es anders sein, der deutsche Wald. Das Angebot an diesem Thema lockte trotz des frühsommerlichen Wetters und des herrlichen Abends die interessierten Zuhörer in den grünen Jäger nach Verden. Wir sind dem Förster Michael Müller der Revierförsterei Diensthop sehr dankbar, dass er der VFD Verden an diesem Abend ganz kurzfristig als Referent zur Verfügung stand, nachdem der von uns ursprünglich eingeladene Referent aus Krankheitsgründen verhindert war.
In der Einleitung stellte Herr Müller kurz den Aufbau und Auftrag der Niedersächsischen Landesforsten, das Forstamt Rotenburg und die dazugehörigen Revierförstereien vor. Wer mehr dazu erfahren möchte, kann auf der Seite
www.Landesforsten.de in der Rubrik „Unsere Forstämter“ den jeweiligen Ansprechpartner der zuständigen Revierförsterei in Erfahrung bringen.
Geregelt ist die Nutzung und das Betreten des Waldes im Niedersächsichen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung, kurz NWaldLG, welches das Feld- und Forstordnungsgesetzt (FFOG) im März 2002 abgelöst hat.
Als Förster hat man sehr vielseitige Aufgaben, hörten wir. Da geht es im Wald um Ertrag und Nutzung, um Lenken von Besucherströmen, um Ausgleich von Interessenskonflikten von Waldbesitzern und Flächennutzern zwischen Ökologie und Ökonomie, Naturschutz, Wildbestandsregulierung, Straßenverkehrssicherheit, Holzernte und immer wieder vermitteln bei Meinungsverschiedenheiten von unterschiedlichsten Waldnutzern. Herr Müller stellte einige Punkte inhaltlich zum Aufbau des Gesetzes dar. Interessant waren auch die Fragen und Erlebnisberichte aus der Teilnehmerrunde hierzu an Herrn Müller.
So erfuhren wir, dass Wald erst Wald ist, wenn sich aufgrund der Größe ein Waldbinnenklima in einer mit Waldbäumen bestockten Fläche einstellt. Verschiedenste Waldeigentumsarten, wie Privat- Kommunal-Genossenschaftswald und natürlich die Landesforsten sind hier zu nennen. Die Ge-und Verbote des NWaldlG gelten für den gesamten Wald und die freie Landschaft, kann aber bei Grundeigentümern, manchmal auch etwas eigenwillig, zum Eigennutz individuell ausgenutzt werden. Dies ist uns hinlänglich bekannt, wenn zum Beispiel handgemalte Reitverbotsschilder am Baum genagelt hängen. Dies ist dann ein Gebot, dass der Grundeigentümer hier keine Reiter wünscht. Immer wieder wies Herr Müller auf die Wichtigkeit des guten zwischenmenschlichen Kontaktes hin und appellierte an das Urteilsvermögen und die Rücksichtnahme aller Waldnutzer. Das Gesetz regelt vieles aber nicht alles und wenn man sich im Wald gegenübersteht, die Situation erst einmal eskaliert ist, wird die Beweislage meist schwierig. Es wurde darauf hingewiesen, dass zweispurig ganzjährig mit PKW befahrbare Wege auch Reitwege sind, häufig sind diese aber geschottert und werden von Reitern gemieden, obwohl das Reiten im Seitenraum eher unproblematisch ist. Waldbetriebswege, eben auch zweispurig aber mit Grasnarbe, Moos, Laub und Nadelstreu, sind nach Absprache oder Ausweisung erlaubt. Radwege, Pfade, Schonungen und Wildwechsel sind grundsätzlich, wie auch Holzrückewege- und Gassen für die Holzerntetechnik, für Reiter tabu. Rücksichtnahme auf die Kinderstube des Wildes in den Brut- und Setzzeiten vom 01.04.- 15.07. eines Jahres wurden angesprochen, als besonders Konfliktfreudig wurden hier die Hundehalter ausgemacht. Der Aufenthalt im Wald sollte zwischen 1,5 Stunden nach Sonnenaufgang und 1,5 Stunden vor Sonnenuntergang stattfinden, da bei Jagdausübung im Wald ein erhöhtes Risiko für Leib und Leben besteht.
Aus Anlass unseres letzten Naturerlebnisrittes wurde darauf hingewiesen, dass Gesellschaftsjagden von mehr als 3 Jägern an Sonn- und Feiertagen per Jagdgesetz verboten sind.
Es gibt viele Nutzer in der Natur mit ganz unterschiedlichen Anliegen. Immer wieder hat Herr Müller auf den guten zwischenmenschlichen Kontakt verwiesen und als Tipp an die Reiter gegeben, dass es im Konfliktfall hilfreich ist vom Pferd abzusteigen und auf Augenhöhe ein Gespräch zu führen.
Ganz wichtig auch der Hinweis, dass das Rauchen, wie auch offenes Feuer im Wald in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober, verboten ist aufgrund der erhöhten Waldbrandgefahr.
Wer Grundbesitzer ausfindig machen möchte, der nehme eine Topographische Karte 1:50000 auf dem er das entsprechende Flurstück bezeichnen kann und versucht über den Kontakt zur Katasterverwaltung, die Gemeinde oder auch über den Hegering, die gewünschte Information zu bekommen.
Ein spannender Abend, der für Annäherung sorgte!