In den Wäldern der Stadt Essen darf zukünftig ausschließlich auf den gekennzeichneten Reitwegen sowie auf öffentlichen Wegen geritten werden.

Wie bisher gibt es in Essen einige kombinierte Wander- und Reitwege, die als Verbindungswege dienen und mit dem schwarzem Hufeisen gekennzeichnet sind. Diese sind in der Allgemeinverfügung nicht erwähnt worden, also streng genommen nicht mehr gültig. Auf der Inernetseite der Stadt Essen (https://www.essen.de/rathaus/aemter/ordner_67/Reitwege.de.html) wird jedoch folgender Hinweis gegeben:

Das Reiten und das Führen von Pferden im Wald ist ferner auf denjenigen Wanderwegen zulässig, die gemäß der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes mit einem Hufeisen gekennzeichnet sind.

Gemäß der Allgemeinverfügung soll auch das Führen von Pferden im Wald nur auf den gekennzeichneten Reitwegen gestattet sein. Wir weisen darauf hin, dass im Gesetz das Führen im Wald ausdrücklich auf allen Wegen erlaubt wird, auch in Gebieten, die wie hier nach § 58 (4) gesperrt sind. 

Wir danken unserer Reitwegebeauftragten Heidi Kammann, die sich im Vorfeld sehr um eine liberalere Lösung bemüht hat und sich auch weiterhin für unsere Rechte einsetzen wird.

Hier findet ihr einen Auszug aus dem Amtsblatt:

pdfStadt_Essen.pdf296.42 kB

 

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