In den Wäldern der Stadt Bonn darf wie bisher ausschließlich auf den gekennzeichneten Reitwegen geritten werden.

Der Waldwirtschaftsweg westlich der BAB 565 zwischen den Einmündungen Weingartsbahn und Rulandsweg ist von dieser Regelung ausgenommen und darf im Sinne des § 58 Abs. 2 LNatSchG NRW genutzt werden.

Hier findet ihr einen Auszug aus dem Amtsblatt:

pdfStadt_Bonn.pdf19.34 kB

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