Über einen Zeitraum von 21 Wochen wurden mehrere Bremsenfallen an verschiedenen Standorten in NRW analysiert. Das erschreckende Ergebnis:

mehr als 50.000 gefangene Individuen, davon nur etwa 2.000 Bremsen!

es wurden u.a. mehr als 400 Schmetterlinge und 70 Wildbienen gefangen!

Fazit: Bremsenfallen sind keine selektive Fangmethode und verstoßen gegen das Fang- und Tötungsverbot des Bundesnaturschutzgesetzes. Zudem ist es verboten, wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten mit Fallen nachzustellen (Bundesartenschutzgesetz).

 

Das NRW-Umweltministerium hat diese Erkenntnisse zum Anlass genommen, Vollzugshinweise für die Unteren Naturschutzbehörden zu erlassen. Sie sollen sicherstellen, dass vor allem in Nationalparks, FFH- oder Naturschutzgebieten keine Bremsenfallen aufgestellt werden. In allen anderen Gebieten soll der Einsatz von Bremsenfallen auf die Zeit zwischen 01.06. bis 15.09. beschränkt werden.

 

Unsere Bitte an alle verantwortungsvollen VFD-lerInnen:

Baut bitte eure Bremsenfallen ab und überlegt euch gut, ob sie im nächsten Jahr wieder aufgestellt werden sollen.

 

Weitere Infos findet ihr hier:

https://www.vfdnet.de/index.php/ak-umwelt/11063-zwischenbericht-bremsenfalle

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