Zum Schutz von Weidetieren in Wolfsgebieten hat das Land Nordrhein-Westfalen die Förderrichtlinie Wolf erweitert. So werden ab 2022 in dem besonderes betroffenen Wolfsgebiet Schermbeck Schutzmaßnahmen auch für Kleinpferde (Ponys), Fohlen und Jungpferde finanziell gefördert.
Die VFD NRW begrüßt die längst überfällige (und von uns seit langem geforderte) Aufnahme der Ponys, Fohlen und Jungpferde in die Förderrichtlinie. Vergessen wurden allerdings die übrigen Equiden (Esel und Mulis) sowie alte und/oder bewegungseingeschränkte Pferde.
Mit den Neuerungen will das Ministerium die Halter und Halterinnen von Kleinpferden zusätzlich unterstützen und motivieren, ihre Tiere besser vor Wolfsübergriffen zu schützen. Wer sich vor der Antragstellung informieren möchte, sollte unbedingt ein Beratungsgespräch mit der Herdenschutzberatung führen. Die Service-Hotline der Herdenschutzberatung bei der Landwirtschaftskammer ist zu erreichen unter: 02945 / 98 98 98 oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Diese Intensivierung der Beratungsangebote sehen wir positiv, da sich viele Pferdehaltende bisher mit ihren Sorgen von den Behörden allein gelassen fühlten. Wir empfehlen allen Pferdehaltenden im Wolfsgebiet Schermbeck, die Beratung zeitnah in Anspruch zu nehmen. Das ist insbesondere wichtig, weil jede geförderte Maßnahme erst mit Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides begonnen werden darf.
Ziel der NRW-Wolfspolitik ist es, das Leben mit dem Wolf so konfliktfrei wie möglich zu gestalten und Naturschutz und Herdenschutzes in Einklang zu bringen. Dazu müssen Weiden mit potenziell gefährdeten Haus- und Nutztieren wolfsabweisend umzäunt werden. Erste Informationen zu den behördlichen Vorgaben für geförderte Zäune findet ihr in diesem Merkblatt.
Für private Hobby-Tierhaltende kann der Bau eines Zaunes allerdings problematisch werden, da einige Zäune als Bauwerke anzusehen sind, die im Außenbereich in der Regel nur für privilegierte Vorhaben (z.B. Landwirtschaft) genehmigt werden. Daher reicht aus unserer Sicht eine lediglich finanzielle Förderung des Zaunbaus nicht aus. Vielmehr ist auch eine ideelle Förderung privater Tierhaltung notwendig, unter anderem durch eine großzügige Genehmigungspraxis der Baubehörden.
Weiterhin empfiehlt das Ministerium Tiere in dunklen Tag- und Nachtstunden am besten im Stall unterzubringen. Unsere erheblichen Bedenken diesbezüglich haben wir dem Ministerium gegenüber geäußert. Denn seit fast fünf Jahrzehnten setzt sich die VFD für eine pferdegerechte Offenstall-Haltung ein. Wichtigstes Merkmal eines Offenstalles ist das Vorhandensein von mindestens zwei breiten Öffnungen, durch die die Pferde den Stall zu jeder Zeit selbständig verlassen können, um sich frei auf dem angrenzenden Paddock oder der Weide zu bewegen. In der Regel verfügen diese Öffnungen nicht über Türen, die man nachts schließen könnte. Und selbst wenn das so wäre, reicht die reine Liegefläche in einem Offenstall als Aufenthaltsfläche häufig nicht aus, damit die Tiere konfliktfrei über mehrere Stunden zusammenstehen können. Zudem befinden sich in einem pferdegerechten Offenstall viele Funktionsbereiche außerhalb des Stallgebäudes (Fressbereiche, Auslauf, Wälzplatz, Wasserstelle). Diese müssen den Pferden durchgehend zur Verfügung stehen. Auch hier bestehen für Hobby-Tierhaltende die oben erwähnten baurechtlichen Einschränkungen. Zudem wurden im Wolfsgebiet Schermbeck auch schon in hellen Tagesstunden Wölfe gesichtet, die sich Pferden und Wohnhäusern genähert haben.
Ein nächtliches Aufstallen in separaten Boxen, womöglich mit Gitterstäben bis zu Decke, lehnen wir grundsätzlich ab. Eines unserer Mitglieder brachte es auf den Punkt: "Ich möchte meine Pferde nicht in Raubtierkäfige sperren müssen, um sie vor einem Raubtier zu schützen"
Weitere Infos über die Problematik Pferd & Wolf findet ihr hier:
VFD - Positionen und Forderungen zum Themenbereich Pferd und Wolf (vfdnet.de)
VFD - Für Weidetierhaltung ist besseres Baurecht nötig (vfdnet.de)
Offizielle und aktuelle Informationen des Landes NRW findet ihr hier: