In NRW müssen alle Reiter und Reiterinnen eine Reitabgabe entrichten, sobald sie Im Wald oder in der freien Landschaft mit ihren Pferden unterwegs sein wollen.
Nach unseren Erkenntnissen wird die Reitabgabe allerdings nur von einem Bruchteil der Betroffenen gezahlt. Zudem wird die damit zusammenhängende Kennzeichnung von Pferden von den zuständigen Behörden unzureichend kontrolliert, so dass es zu einer Benachteiligung aller Reiterinnen und Reiter kommt, die sich gesetzestreu verhalten und die Reitplakette erwerben. Diesen Umstand hat auch der Landesrechnungshof im Jahr 2019 bemängelt.
Wir Reiter und Reiterinnen sind die einzigen Natursportler, die für die Nutzung von Wegen ein Entgelt entrichten müssen. Diese Ungleichbehandlung wird u.a. bei den Stellungnahmen der VFD zum Landesnaturschutzgesetz NRW und zum Bundeswaldgesetz stets thematisiert.
Der VFD-Landesvorstand hat sich in vielen Gesprächen mit den zuständigen Landesministerien dafür eingesetzt, dass alle, die im Wald oder in der freien Landschaft reiten, gleich behandelt werden. Grundsätzlich plädiert die VFD seit langem für eine Abschaffung der Reitabgabe.
Wenn die zweckgebundenen Mittel aus der Reitabgabe für Sanierung oder Neubau von Reitwegen beantragt werden, wird die VFD jeweils angehört. Dabei achten wir darauf, dass die Mittel wirklich im Sinne der Reitenden eingesetzt und auch nur für "echte" Reitwege (mit blauem Schild) verwendet werden. Außerdem stellen wir generell die Notwendigkeit von (insbesondere neuen) Reitwegen in Frage.
Denn grundsätzlich herrscht in der VFD die Meinung vor, dass keine Trennung der Nutzungsarten (Spazierengehen, Wandern, Radfahren, Reiten, Kutsche fahren, Geocaching etc. pp.) notwendig ist. Konflikte treten nämlich nur in so seltenen Fällen auf, dass eine Besucherlenkung i.d.R. nicht erforderlich ist.
Die Bundesdelegiertenversammlung hat dazu 2020 ein Positionspapier verabschiedet, in dem u.a. folgende Forderungen gestellt werden:
• ein liberales, gleiches Reitrecht in ganz Deutschland
• freie Wegewahl, je nach Trainingszustand, Wetterlage und Zeitfaktor
• Vermeidung von behördlicher Besucherlenkung
• Wege-Markierungen nur als Orientierungshilfen und für alle Nutzer gleich
• Einschränkung sollen nur ausnahmsweise und in begründeten Fällen erfolgen
• Beteiligung der Reiterverbände an jedem Gesetz / jeder Verordnung / jeder Allgemeinverfügung, die das Reiten einschränken können
Mögliche Begründungen für Einschränkungen können allenfalls sein:
o Naturschutz (bei fachlich fundierter Begründung, zeitlich begrenzt)
o touristische Highlights, Badeseen etc. (räumlich begrenzt)
o Trinkwasserschutz (räumlich begrenzt)
o Ballungszonen (Einzelfallprüfung)
o Gefahr (Steinschlag, Baumbruch, Seuchen, …)
o Brücken (Einsturzgefahr wegen Gewicht)
o Großveranstaltungen (zeitlich begrenzt)
o Waldarbeiten/Jagden (zeitlich begrenzt)