Seit 1983 gibt es Reitwege in Hagen. Nur dort durfte man im Wald reiten. Das hat sich auch mit einer Änderung der Gesetzgebung zum 1.1.2018 nicht geändert.

Nun ist es endlich soweit. Die VFD hat es nach 6 Jahren Hartnäckigkeit und der Androhung einer Klage geschafft: Ab Januar 2024 gilt im Kreisgebiet Hagen § 58(2) LNatSchG. Damit ist das Reiten auf allen befestigten Wegen gestattet. Vereinfacht gesagt dort, wo auch ein Fahrzeug fahren kann. Die Reitwege bleiben dort bestehen, wo sie als Verbindungen notwendig sind.

In der kommenden Zeit wird beobachtet, ob sich diese umfangreiche Öffnung positiv darstellt. Sollte das stellenweise nicht der Fall sein, kann dort wieder die alte Regelung eingeführt werden. Es ist daher absolut notwendig, sich an die befestigten Wege zu halten, Pferdeäppel an den Wegrand zu schieben und natürlich die Reitplaketten am Pferd mitzunehmen. Die gelten nämlich weiterhin, weil auch in der Zukunft Wegschäden repariert werden müssen.

 

 

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