von Rechtsanwältin Ortrun Voß
Im Jahre 2007 hatte das Würzburger Verwaltungsgericht darüber zu entscheiden, ob ein Pferdezüchter weiter Pferde halten darf.

Ausgangspunkt für diese Entscheidung war die Tatsache, dass zwei Monate zuvor der Stall des Pferdehalters eingestürzt war und der Pferdehalter die Tiere in den Trümmern hat liegen lassen.

Bevor es zu dem Ausspruch des Haltungsverbotes gekommen ist, waren die Amtstierärzte wiederholt auf dem Hof des Pferdezüchters. Immer wieder sind Beanstandungen gegen die Haltung der Tiere gemacht worden. Im September 2007 stürzte sodann der Pferdestall ein. Sechs Pferde starben. Weitere Pferde erlitten schwere Verletzungen.

Das Stallgebäude hätte gar nicht mehr als Stall genutzt werden dürfen. Bereits im Jahre 2006 hatte das zuständige Bauamt verboten, dort Pferde zu halten.

Nach dem Tod der Tiere verbot das Landratsamt dem Züchter die Pferdehaltung. Gegen dieses Verbot hat der Pferdehalter Rechtsmittel eingelegt.

Das Würzburger Verwaltungsgericht bestätigte jedoch die Entscheidung des Landratsamtes.

Entscheiden war über die „Eignung zur Pferdehaltung“. Dass ihm die entsprechende Eignung fehlt, hat der Halter bereits dadurch gezeigt, dass er die Tiere in einem Einsturz gefährdeten Stall untergebracht hat. Er hat keinerlei Vorkehrungen getroffen, die verletzten Tiere versorgen zu lassen. Noch nicht einmal die Grundversorgung der Tiere war gewährleistet.

Die Tiere waren nahezu verwahrlost. Sie waren in einem unzureichenden Ernährungszustand. Der Pflegezustand war ebenfalls stark zu beanstanden. Da die Hufe nicht ausreichend gepflegt worden sind, sind bei fast allen „überlebenden Tieren“ bleibende Schäden am Bewegungsapparat festgestellt worden.

Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass es nur allen Tierfreunden angeraten werden kann, „nicht wegzuschauen“. Sofern man den Eindruck gewinnt, dass Tiere nicht ordnungsgemäß untergebracht und versorgt werden, so sollte man das örtlich zuständige Veterinäramt einschalten. Von dort aus besteht sodann eine Verpflichtung zur Überprüfung.

Auf der anderen Seite kann jedem Tierhalter nur wärmstens empfohlen werden, dass er sich Auflagen, die er von den zuständigen Ämtern erhält, zeitnah hält.

Weitere Informationen zu Ortrun Voß und ihren Fällen gibt es unter http://www.rechtsanwaeltin-voss.de/

 

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