von Rechtsanwältin Ortrun Voß
Es ist wieder soweit. Die großen Ferien haben begonnen. Viele Reiter verbringen „die schönste Zeit des Jahres“ mit ihrem geliebten Vierbeiner gemeinsam.

Seit dem 05. Januar 2008 gilt für den Transport von Pferden die sogenannte Tierschutztransport-Verordnung. Den einen oder anderen mag diese Verordnung verunsichern, da nicht unbedingt Klarheit darüber besteht, wer noch Pferde –ohne den entsprechenden Befähigungsnachweis- transportieren darf. Grundsätzlich gilt jedoch folgendes:

Zum Transport von Pferden benötigen gewerbliche Unternehmen wie z.B. Pferdespediteure, Pferdetaxen, Züchter etc. einen entsprechenden Befähigungsnachweis.

Private Pferdetransporte sind weiterhin auch ohne diesen Nachweis durchführbar. Zu den privaten Transporten zählen Fahrten zu Turnieren, sofern man nicht mit dem Preisgeld und Sponsoren seinen Lebensunterhalt verdient (dies tun Profireiter).

Entscheidendes Kriterium ist hiermit als die „Gewerblichkeit“.

Der „Durchschnitts-Freizeitreiter“, der sich mit seinem Pferd auf „eine Reise begibt“ braucht also einen entsprechenden Befähigungsnachweis nicht vorzulegen.

Weitere Informationen zu Ortrun Voß und ihren Fällen gibt es unter http://www.rechtsanwaeltin-voss.de/

 

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