Eine Mandantin von mir hat über Ebay einen Sattel zu einem Festpreis erworben.
Wie dies „üblicherweise“ gehandhabt wird, ist die Überweisung des vereinbarten Kaufpreises auf ein angegebenes Konto erfolgt. Meine Mandantin hat die „Wunschlieferadresse“ angegeben. Nachdem nach 10 Tagen der Sattel noch nicht bei meiner Auftraggeberin eingegangen war, hat sie eine Vielzahl von Nachfragen (per Email) bei der Verkäuferin gehalten. Es erfolgte keinerlei Rückmeldung.
Sodann wurde ich mandatiert. Nunmehr hat sich herausgestellt, dass die Emailadresse nicht mehr existent ist. Bei dem angegebenen Konto, auf das die Zahlung erfolgte, handelt es sich nicht um ein Konto der Verkäuferin. Zurzeit wird eine Nachfrage bei der entsprechenden Bank gehalten, wer hier Konteninhaber ist, damit zumindest eine Rückbuchung des Kaufpreises erfolgen kann.
Im Ergebnis rate ich daher dringend an, dass Sie sich Ebay-Geschäften von der „Seriosität“ der Vertragspartner überzeugen. Insoweit sind die Beurteilungen, die von anderen abgegeben worden sind, nicht unwesentlich. Des Weiteren empfiehlt es sich -zumindest bei einem Warenkauf ab einem bestimmten Warenwert-, dass entweder zunächst eine Teilzahlung erfolgt und die Restzahlung erst nach Erhalt der Ware vorgenommen wird, oder aber, falls die entfernungstechnisch möglich sein sollte, die Ware direkt gegen Barzahlung abgeholt wird.
Weitere Informationen zu Ortrun Voß und ihren Fällen gibt es unter http://www.rechtsanwaeltin-voss.de/