Eine der Mandantinnen hatte im Juni dieses Jahres einen Maßsattel bestellt. Die entsprechenden Messungen sind vor Ort an ihrem Pferd vorgenommen worden. Sie erhielt drei „Probesättel“, um sie „zu testen“.
Nach ca. 14 Tagen hat sich meine Mandantin für ein Sattelmodell entschieden. Für die Dauer der Sattelfertigung erhielt sie einen der Probesättel als Leihsattel. Es wurde eine Anzahlung des Sattels geleistet. Meine Mandantin ritt ihr Pferd gut zwei Monate mit dem Leihsattel. Hiermit kamen sowohl Reiterin als auch Pferd sehr gut zurecht.
Ende August 2012 wurde die Stute meiner Mandantin erneut vermessen. Es stellte sich heraus, dass sich die Muskulatur weiter entwickelt hat und der Sattel weiter gearbeitet werden muss. Der eigentliche Sattel sollte Ende September/Anfang Oktober fertiggestellt sein.Am 28.09.2012 war der Sattel provisorisch fertiggestellt. Meine Mandantin prüfte vor Ort (in der Sattlerei), ob der Sitz für sie so passend ist. Anfang Oktober 2012 wurde der Sattel sodann ausgeliefert.
Direkt beim Probereiten musste festgestellt werden, dass die Stute mit diesem Sattel „überhaupt nicht zurechtkam“. Sie „klemmte sehr“. Am Folgetag verstärkte sich diese Reaktion des Tieres noch. Meine Mandantin bat sodann ihre Trainerin um Begutachtung. Diese ritt das Pferd mit dem Sattel. Deutliches „Unwohlsein“ des Tieres war unverkennbar. Die Stute trat nicht mehr unter, schlug mit dem Schweif und ließ sich nicht mehr korrekt angaloppieren. Diese Problematik wurde mit dem Sattler abgesprochen. Er bat Fotos zu fertigen. Diese wurden sodann auch übersandt. Es war jedoch nicht mehr möglich, den Sattel anzugurten, da das Pferd regelrecht „Panikreaktion“ zeigte.
Eine Überprüfung der übersandten Fotos im Hause der Sattlerei im Vergleich mit den Messergebnissen führte dort zu dem Ergebnis, dass der Sattel optimal passend sei. Diese Aussage widersprach jedoch den Auskünften, die meine Mandantin inzwischen weitergehend eingeholt hat. Ein Ostheopat, ein weiterer Sattler und die Trainerin (Pferdewirtschaftsmeisterin) kamen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass der Sattel völlig unpassend sei. Hiermit konfrontiert bat der Sattler um eine weitere Möglichkeit der Nachbesserung. Verständlicherweise hatte jedoch meine Mandantin das Vertrauen in diese Sattlerei verloren. Erst nach einem relativ unnötigen wechselseitigen Schriftverkehr ist man zu dem Ergebnis gekommen, dass meine Mandantin einen Großteil ihrer Anzahlung zurück erhält.
Im Ergebnis rate ich daher dringend an, -falls irgend möglich- einen Fachbetrieb aus der unmittelbaren örtlichen Nähe zu beauftragen, damit unnötige Zeitausfälle für alle Beteiligten (Pferd, Reiter und Fachbetrieb) vermieden werden.
Weitere Informationen zu Ortrun Voß und ihren Fällen gibt es unter http://www.rechtsanwaeltin-voss.de/