Das Reiten ist im Landschaftsschutzgesetz geregelt. Danach darf überall auf Wegen in der freien Landschaft geritten werden. Im Wald darf nur auf öffentlichen Wegen und auf Reitwegen geritten werden. Es besteht Kennzeichnungspflicht für Pferde und es muss eine Reitwegeabgane bezahlt werden.

Das Re itwegenetz ist überwiegend recht spärlich vorhanden. In kommunalen Waldgebieten wurden einige Reitwege angelegt, so z.B. im Königsforst und der Wahner Heide östlich und südöstlich von Köln. In Bergisch-Gladbach und Wermelskirchen gibt es auch Reitwege .Ein Freistellungsgebiet wie z.B. im Oberbergischen Kreis, wo das Reiten überall erlaubt ist, wo nicht ausdrücklich verboten, konnte im Rheinisch Bergischen Kreis nicht eingeführt werden.

Seit einigen Jahren haben wir zusammen mit der Kreisverwaltung ein Konzept zu Reitrouten entwickelt. Dabei wurden Strecken ausgewiesen, die zwar keine Reitwege aber durchaus zum Reiten geeignet sind. Teilweise verlaufen sie auf landwirtschaftlichen Wegen oder Forstwegen, manchmal auch auf Straßen. Fast alle Reitrouten sind befestigt, ein Hufschutz wird empfohlen. Aber das Reitroutenkonzept stellt eine legale Möglichkeit dar ein mehr oder weniger ausreichendes Netz in unserer Landschaft zum Reiten zu nutzen.

Einen Link zu den Reitrouten-Karten des RBK im pdf-Format findet ihr hier.

Genial für Reiter ist das VFD-Routenportal. Hierbei handelt es sich um eine Saammlung von Strecken, die VFD Freunde ins Netz gestellt haben.

Weiteres Kartenmaterial können auch bei TIM-Online , einem Dienst der Landesregierung NRW finden.

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