Vortrag von Birgit Hüsing am Dienstag, 19. April 2016 zum neuen Reitrecht in NRW.

Der Stammtisch im Wersehof, Münster-Handorf war dieses Mal so gut besucht, wie selten, die letzten Nachzügler saßen schon in der zweiten Reihe. Anlass war die Vorstellung des neuen Reitrechts von Birgit Hüsing, 1. Vorsitzende des VFD Münster-Warendorf und Reitwegebeauftragte. Noch ist das neue Bundesnaturgesetz (§58) nur ein Entwurf, die Änderungen wären jedoch elementar.

Zunächst bietet der Gesetzesentwurf sehr viel Erfreuliches für alle, die gern mit ihrem Pferd im Gelände unterwegs sind. Das Reiten im Wald ist künftig auf allen Wegen erlaubt, sofern sie von einem PKW befahrbar wären, also eine zweispurige Breite aufweisen und befestigt sind. Demnach ist das „[...] Reiten im Wald [...] zum Zweck der Erholung auf privaten Straßen und Fahrwegen [...] auf eigene Gefahr gestattet.“
Privaten Grundstücksbesitzern ist es demnächst nicht mehr ohne weiteres gestattet, Wege zu sperren. Erst in stark frequentierten Gebieten sollen Reitwege ausgewiesen werden. Auch Wanderwegen - sofern zweispurig - dürfen dem Entwurf nach benutzt werden. Eine Kennzeichenpflicht besteht weiterhin, gültige Reitplaketten müssen gut sichtbarbeidseitig am Pferd angebracht werden.

Zwei große Kritikpunkte an dem Gesetzesentwurf stellte Hüsing heraus. Zum einen wird das Mitführen von ein oder mehren Hunden am Pferd verboten werden.

Zum Anderen soll das Führen eines Pferdes dem Reiten gleichgestellt werden:
„Das Führen von Pferden in der freien Landschaft und im Wald richtet sich nach den Vorschriften dieses Gesetzes über das Reiten.“
Damit soll verhindert werden, dass Reiter ihr Pferd über explizit verbotene Wege führen. Kehrschluß daraus wäre, dass theoretisch bei jedem Gang zur Wiese Reitplaketten an das Halfter montiert werden müssten, auch ein nur als Handpferd bewegter Oldie Kennzeichen bräuchte und jeder Hundebesitzer seinen Hund am Stall lassen müsste, wenn er das Pferd zur Wiesen bringen möchte (da Reiten mit Hund verboten ist).

Zudem ist das Kutschfahren in dem Gesetz bisher sehr wenig berücksichtigt.

Noch sitzen Politik, Reiterverbände (FN, APP (Pro Pferd), IPZV) und natürlich der VFD an einem Tisch und diskutieren die Kritikpunkte. Im Sommer schon könnte das Reitrecht beschlussfähig sein und zum Januar 2018 in Kraft treten.

„Wir arbeiten an allen Fronten,“ so Reitwegebauftragte Hüsing. Lobby-Arbeit auf Messen, Presseinterviews, Veröffentlichungen im vfdnet - um nur einige Aktionen zu nennen. Sie bittet jedoch darum, keine überstürzten Demos oder Unterschriftenaktionen zu starten, sondern Ideen und Vorschläge an die Reiter- und Hundeverbände heranzutragen. Diese werden alle konstruktiven Beiträge diplomatisch an den runden Tisch bringen.

Ein paar Fragen hätten wir dann noch an die Politik: Was ist, wenn mein Hund das Pferd zur Wiese führt (da gäbe es durchaus talentierte Kandidaten) - habe ich dann das Hund-Pferd-Problem gelöst? Ist der Hund dann ein Reiter? Braucht ein Muli eine Reitplakette, wenn es zur Wiese geführt wird, Ziege, Kuh und Lama aber nicht?

Wir dürfen gespannt sein, auf welche endgültige Gesetzesänderung sich am Ende alle Partien einigen und bringen unseren Hunden derweil bei, vor dem Sattel mit zu reiten. Wohl dem, der ein handliches Exemplar besitzt.Haffi-Taxi

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