In den meisten Wäldern des Kreises Warendorf darf zukünftig weiterhin auf allen Wegen geritten werden.

Ausgenommen sind vier Waldgebiete, in denen gilt die gesetzliche Regelung, wonach öffentliche Wege, ausgewiesene Reitwege sowie alle Fahrwege beritten werden dürfen.

Hier findet ihr einen Auszug aus dem Amtsblatt:

pdfKreis_Warendorf.pdf182.07 kB

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