Ich vertrete einen Mandanten. Dieser hat sein Pferd - gemeinsam mit zwei anderen - bei einem Bauern eingestellt. Die Pferde haben auch täglichen Weidegang.
Mein Mandant erhielt einen Anruf, dass die Pferde aus der Weide ausgebrochen seien und einen Verkehrsunfall verursacht hätten. Als mein Mandant vor Ort vorstellig wurde, waren die Pferde bereits wieder eingefangen und befanden sich auf der Weide. Eine Beschädigung der Weide konnte nicht festgestellt werden. Daher ist es bis heute unverständlich, wie die Tiere ausbrechen konnten. Es liegt nahe, dass der Weidezaun geöffnet worden war. Erfreulicherweise ist keines der Pferde ernsthaft zu Schaden gekommen. Lediglich das Pferd meines Auftraggebers hatte eine kleine Schürfwunde. Diese musste aber noch nicht einmal tierärztlich versorgt werden. Allerdings ist es in den Abendstunden - bei schlechter Sicht - zu einem Verkehrsunfall auf der Straße gekommen. Zeugen haben bestätigt, dass ein Fahrzeug mit dem Pferd meines Auftraggebers kollidiert sei. Obwohl das Pferd keine - nennenswerten - Schäden davongetragen hat, ist es bei dem Auto zu einem Schaden von ca. 3.000,00 € gekommen.
Nun könnte man immer noch denken „Glück gehabt“ und den Schaden der Haftpflichtversicherung melden. Leider verhält es sich hier aber so, dass mein Mandant - aus wirtschaftlichen Gründen - seine Jahresprämie nicht gezahlt hatte. Damit hat er seinen Versicherungsschutz verloren. Im Ergebnis bedeutet es nunmehr, dass mein Auftraggeber sowohl den entstandenen Schaden (nebst sämtlicher Nebenkosten) als auch die Anwaltskosten zu tragen hat.
Im Ergebnis sollte bitte jeder Pferdehalter berücksichtigen, dass es von eklatanter Bedeutung ist, eine gültige Haftpflichtversicherung zu haben. Es können durch „tierisches Verhalten“ erhebliche Schäden entstehen, die eine Privatperson kaum mehr allein finanzieren kann.
Weitere Informationen zu Ortrun Voß und ihren Fällen gibt es unter http://www.rechtsanwaeltin-voss.de