Das Amtsgericht Andernach hat derzeit in zwei Fällen darüber zu entscheiden, wann ein Einstaller das Recht hat, fristlos die Anlage zu verlassen.
In beiden Fällen klagen die Inhaber einer Reitanlage jeweils gegen eine Einstallerin, die eine fristlose Kündigung ausgesprochen hat und die Anlage verlassen hat. Die Betreiber der Reitanlage sind der Ansicht, dass ein Recht zur fristlosen Kündigung nicht bestanden habe. Die Beklagten, die beide von mir vertreten werden, machen dagegen ihr Recht zur fristlosen Kündigung geltend, da die vertraglich vereinbarte artgerechte Fütterung weder in der Menge noch in der Qualität den Vereinbarungen entsprochen hat. Es ist minderwertiges Raufutter verfüttert worden. In einem Fall ist das Pferd auch – ohne eine entsprechende Absprache mit der Pferdeeigentümerin getroffen zu haben - auf eine Weide mit Rindern gestellt worden. Aus den vorgenannten Gründen haben die Einstallerinnen eine fristlose Kündigung ausgesprochen. Die Pensionsgeber klagen nunmehr noch für zwei Monate den Pensionspreis ein.

Es sind jeweils eine Vielzahl von Zeugen benannt worden, die bestätigen können, dass das Futter von unzureichender Menge und Qualität war.
Es wird ein umfangreiche Beweisaufnahme vor Amtsgericht Andernach vorgenommen werden.

Über den Ausgang der Verfahren werde ich in einem der nächsten Beiträge berichten.

Weitere Informationen zu Ortrun Voß und ihren Fällen gibt es unter http://www.rechtsanwaeltin-voss.de

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