In den meisten Wäldern des Rheinisch-Bergischen Kreises darf zukünftig ausschließlich auf den gekennzeichneten Reitrouten des Reitroutennetzkonzeptes des Rheinisch-Bergischen Kreises aus dem Jahre 2012 und darüber hinaus auf allen sonstigen gekennzeichneten Reitwegen geritten werden.

In den übrigen Wäldern gilt die gesetzliche Regelung, wonach öffentliche Wege, ausgewiesene Reitwege sowie alle Fahrwege beritten werden dürfen.

Die Reiterverbände VFD und FN halten dies für eine ungenügende Lösung. Die Interessen der Reiter sind nicht genügend berücksichtigt worden. Zudem ist die Regelung sehr unübersichtlich, so dass die erhoffte Vereinfachung des Reitrechtes nicht erreicht werden konnte.

Wir danken unseren Reitwegebeauftragten Geraldine Kerber, Jochen Bäcker und Ulrich Rüdiger, die sich im Vorfeld sehr um eine liberalere Lösung bemüht haben und sich auch weiterhin für unsere Rechte einsetzen werden.

Hier findet ihr einen Auszug aus dem Amtsblatt:

pdfRheinisch-Bergischer_Kreis.pdf157.83 kB

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