Neuester Gesetzentwurf zum LNatSchG zur Abstimmung freigegeben

Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/ Die Grünen wurde vor wenigen Minuten die Beschlussempfehlung des Entwurfes zum "Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen und zur Änderung anderer Vorschriften", Drucksache 16/13323, im Landtag NRW angenommen.

Weil sie die Handlungsfreiheit von Wirtschaft und Verbänden durch zu viel Bürokratie gefährdet sehen, stimmten CDU und FDP gegen den Gesetzentwurf.

Die Piraten enthielten sich, weil in dem neuen Naturschutzgesetz, keinerlei Auseinandersetzung mit Fracking stattfindet. Als außerordentlich positiv lobte der Redner Hans-Jörg Rohwedder jedoch die neueste Entschärfung des Reitrechts, denn, so Rohwedder, "die Regelung für Reiter war in ihrer Ursprungsfassung übers Ziel hinaus geschossen".

Also liebe Pferdefreunde - zwar noch nicht in Stein gemeißelt, aber was sollte jetzt noch schief gehen? Neben einer erheblichen Liberalisierung der bisherigen Reitregelung können wir uns freuen, auch zukünftig mit Pferd und Reitbegleithund die Schönheiten unserer Natur erleben zu dürfen und darüber hinaus befugt zu sein, unser Pferd überall dort durch Wald und freier Landschaft zu führen, wo Pferde nicht ausdrücklich verboten sind.

Bei aller Freude gilt jedoch für alle zukünftig um so mehr:

  • passt die Wahl Eurer Reitwege den jeweiligen Wetterverhältnissen an,
  • respektiert andere Wegenutzer, reitet achtsam, seid stets freundlich und
  • entfernt die Hinterlassenschaften Eurer Pferde unverzüglich, damit bei Eigentümern sowie anderen Interessensgruppen kein Unmut aufkommt.

Abschließend gilt unser Dank vor allem unserer stets kämpferischen, wortgewaltigen Jutta Schroer, durch die diese Liberalisierung des Reitrechts bereits im Jahre 2008 angeschoben wurde. Herzliche Grüße nach Brandenburg!

 

 09. November 2016, Autor/Red.: Gabriele Eichenberger

Quelle: http://www.vfd-re.de

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