In drei Wäldern des Kreises Unna darf zukünftig ausschließlich auf den gekennzeichneten Reitwegen geritten werden.

In den übrigen Wäldern gilt die gesetzliche Regelung, wonach öffentliche Wege, ausgewiesene Reitwege sowie alle Fahrwege beritten werden dürfen.

Wir danken unseren Reitwegebeauftragten Wibke Marquardt und Susanne Kampmann, die sich im Vorfeld sehr um eine liberalere Lösung bemüht hat. Insbesondere haben sie sich dafür eingesetzt, dass die bisherige Freistellungsregelung beibehalten wird. Leider konnte mit dem Landesbetrieb Wald und Holz dazu kein Einvernehmen erzielt werden. Ein kleiner Erfolg ist jedoch, dass das Reitwegenetz in den gesperrten Wäldern erweitert werden soll.

Hier findet ihr einen Auszug aus dem Amtsblatt:

pdfKreis_Unna.pdf4.27 MB

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