Nur auf diesen Wegen dürfen Reiter in Sachsen unterwegs sein.
Einmal mehr werden die Reitregelungen des Waldgesetzes jetzt auf den Prüfstand gestellt

Den Schulterschluss mit den vier anderen in Sachsen wirkenden Reiterverbänden sucht derzeit der sächsische Landesvorstand. Beim Landesrechnungshof hatte LV-Vorsitzender Uwe Plate zuvor schon die Vergeudung von Steuermitteln durch das seit 1992 bestehende Waldgesetz bemängelt. Nun bekommt er durch die derzeit in Nordrhein-Westfalen geleistete Arbeit der VFD zusätzlichen Rückenwind. Dort steht das Waldgesetz auf dem Prüfstand. Und eine gute Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch bot die jüngste Tagung der Landes- und Bundesvorstände.

Nordrhein-Westfalen und Sachsen sind inzwischen die einzigen beiden deutschen Bundesländer, in denen Reiter im Wald nur auf eigens ausgewiesenen Wegen unterwegs sein dürfen und in denen zusätzlich Kennzeichnungs- und Gebührenpflicht für diese Reitwege besteht. Verschiedene andere Bundesländer wie Berlin-Brandenburg, Saarland, Baden-Württemberg haben in den vergangenen Jahren ihre Gesetze oder Verdichtungsraumregelungen zugunsten der Reiter und aus gewachsenem ökonomischen und touristischen Sachverstand heraus bereits geändert. 

 

Bilder:

Landesvorsitzender Uwe Plate am VFD-Stand auf einer Messe.

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