Den Schulterschluss mit den vier anderen in Sachsen wirkenden Reiterverbänden sucht derzeit der sächsische Landesvorstand. Beim Landesrechnungshof hatte LV-Vorsitzender Uwe Plate zuvor schon die Vergeudung von Steuermitteln durch das seit 1992 bestehende Waldgesetz bemängelt. Nun bekommt er durch die derzeit in Nordrhein-Westfalen geleistete Arbeit der VFD zusätzlichen Rückenwind. Dort steht das Waldgesetz auf dem Prüfstand. Und eine gute Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch bot die jüngste Tagung der Landes- und Bundesvorstände.
Nordrhein-Westfalen und Sachsen sind inzwischen die einzigen beiden deutschen Bundesländer, in denen Reiter im Wald nur auf eigens ausgewiesenen Wegen unterwegs sein dürfen und in denen zusätzlich Kennzeichnungs- und Gebührenpflicht für diese Reitwege besteht. Verschiedene andere Bundesländer wie Berlin-Brandenburg, Saarland, Baden-Württemberg haben in den vergangenen Jahren ihre Gesetze oder Verdichtungsraumregelungen zugunsten der Reiter und aus gewachsenem ökonomischen und touristischen Sachverstand heraus bereits geändert.
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