
Nachdem das Amtsgericht Aachen den § 2 der Allgemeinverfügung zum Reiten im Wald für rechtswidrig erklärt und aufgehoben hat, gilt jetzt eine aktualisierte Reitregelung: Für alle Waldgebiete in den folgenden Städten und Gemeinden gilt der § 58 Absatz 3 des Landesnaturschutzgesetzes: Stadt ... [mehr]