ab dem 18. Mai 2020 ist die Siebte Corona-Bekämpfungsverordung Rheinland-Pfalz in Kraft.  Der Individualsport im Freien, darunter Reiten, ist weiterhin im Kreise der Angehörigen erlaubt, auch mit einer oder mehr Personen aus einem zusätzlichen Haushalt. Weiterhin ist die Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art untersagt. Mit dem Blick auf geplante Lockerungen und der zunehmenden Regionalität bei den Maßnahmen lohnt es sich jedoch, bei der zuständigen Behörde nach dem aktuellen Stand oder der Auslegung der Verordnung für den Einzelfall vor Ort zu fragen.

Im VFD-Terminkalender können Interessenten tagesaktuell Informationen zum Planungsstand der Vereinsveranstaltungen erfahren.

  

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