Die Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung (DüV) ist am 1. Mai 2020 in Kraft getreten. Mit der neuen Düngeverordnung sollen Nährstoffe effizienter eingesetzt und die Nitratgehalte in belasteten Teilen des Grundwassers reduziert werden. Nach intensiven Verhandlungen mit der EU-Kommission hatte die Bundesregierung im Februar eine Verordnung vorgelegt, die am 1. Mai 2020 in Kraft tritt.

Die Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland e.V. (VFD) begrüßt die mit der Änderung der Düngeverordnung angestrebten und dringend notwendigen Verbesserungen für die Umwelt. Allerdings forderte die VFD gemeinsam mit anderen Verbänden im Vorfeld, dass Festmist und Weidehaltung nicht benachteiligt werden dürfen. Eine Verschärfung des Düngerechts darf nicht zu Nachteilen für die artgemäße Tierhaltung führen. Laut Studien werden ca. 1,3 Millionen Pferde in Deutschland gehalten, die meisten Freizeitpferde werden nicht in Vereinen oder wirtschaftlichen Betrieben sondern von etwa 700.000 Selbstversorgern gehalten.

Broschüre Düngeverordnung 2020Die Düngeverordnung richtet sich nicht nach dem Verursacherprinzip. Die Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland e.V. (VFD) stellt für die naturnahe, pferdegerechte Haltung  vor allem heraus, dass Weidetierhaltung, Festmist und Kompost ungerechtfertigt benachteiligt wird. Die scharfe Regulierung von Kompost und Mist bezeichnet der Verband als „fatal“, da bestraft werde, wer durch den Aufbau von Humus die Bodenfruchtbarkeit erhöhe – und damit neben dem Gewässer- auch zum Klimaschutz beitrage. „Pauschalisierungen sind niemals fair! Es gibt nicht den Bauern und nicht den Pferdehalter, es gibt nicht den Boden und nicht den Dünger“, meint Sonja Schütz, Umweltreferentin der VFD.  

Feste Wirtschaftsdünger bieten im Gegensatz zu flüssigen oder mineralischen Wirtschaftsdüngern viele Vorteile. Diese Düngung dient sowohl dem Tierschutz, dem Humusaufbau im Boden und der nachhaltigen Nährstoffversorgung der Pflanzen. „Während der Stickstoff aus Gülle leicht löslich ist und in das Grundwasser ausgewaschen werden kann, sorgten Kompost und Festmist dagegen für Humus im Boden und geben Nährstoffe langsam ab“, ergänzt Schütz.

Im Mist befinden sich ein hoher Anteil an organisch gebundenem Stickstoff und ein geringerer an Nitrat und Ammonium. "Der Nitratgehalt von Mist steht in direkter Abhängigkeit vom Eiweiß-Gehalt des Futters. Dieser ist bei nur mäßig genutzten Equiden naturgemäß erheblich niedriger als bei Nutztieren zur Fleisch- und Milchproduktion!" fügt Hanno Pilartz hinzu. 

Viele kleine Betriebe und vor allem private Pferdehalter werden aufgeben, weil sie die Anforderungen nicht erfüllen können und keine finanzielle Unterstützung erhalten. Was diese künftig mit großer Härte treffen könnte, ist das generelle Verbot der Lagerung und Kompostierung auf Naturboden. Dies, obwohl von Pferdemist durch seine geringe Restfeuchte von unter 25% kaum signifikante Auswaschungen ins Grundwasser zu befürchten sind und vor allem bei Abdeckung mit Kompostvliesen sogar für eine Kompostierung häufig zu trocken ist. Der Bau der vorgeschriebenen Dunglegen und Mistplatten wird voraussichtlich nach den aktuellen Vorschriften vielen Pferdehaltern nicht gestattet – und er ist sachlich betrachtet auch nicht sinnvoll.

Eine Vorlagerung auf fester Platte mit Dach oder Auffanggrube vor einer Feldrandlagerung oder ganzjährige Ausbringung war bisher nur für feuchten Misten (z. B. frischer Rindermist, Schweinemist)  unter <25 % Trockensubstanz vorgeschrieben. In der neuen Düngerverordnung werden sogar alle Mistarten gleichgesetzt. Es wird nicht nach Trockensubstanz und Nährstoffgehalt unterschieden. Eine mögliche nachteilige Veränderung von Gewässern und Grundwasser steigt allerdings nur mit vergleichsweiser geringer Trockensubstanz von unterhalb 25% und mit steigender auswaschbarer Nährstoffkonzentration. Pferdemist zeichnet sich in aller Regel durch Trockensubstanz von 50-70% aus und hat daneben von allen Misten den geringsten Nährstoffgehalt. Dies kann durch entsprechende Analysen und Konsolidierung von Experten der Grundwasserschutzberatung belegt werden.

Ein  sachgerecht  geführter  Komposthaufen ist außerdem Kinderstube vieler selten  gewordener  Insekten  und Amphibien, etwa Blindschleichen und Eidechsen. Humusumbauphase: Hier erfolgt die Besiedelung mit Kleinlebewesen wie Hutpilze, Springschwänze, Tausendfüssler und immer mehr die Besiedelung mit dem roten Mistwurm (Eisenia foetida) ohne dessen Hilfe niemals ein wirklich fruchtbarkeitsfördender Humusaufbau stattfinden kann. Wirklich fertig ist die Humusumbauphase nach ca. 9 -12 Monaten, wenn die Population der Kompostwürmer wieder geringer wird. Der Kompost hat jetzt eine nach Walderde duftende, krümmelige, erdartige Substanz. Um wirklich ausgereiften Pferdemistkompost herzustellen, braucht man vom Frischmist bis zur fertigen Komposterde mindesten 18 - 24 Monate, wenn man nicht auf Kompostbeschleuniger zurückgreift. 

Deshalb müssen in der Agrarpolitik (Bauernsterben, Humusabau, Artensterben,  Nitrat) endlich die Ursachen, nicht die Symptome in 2020 Beachtung finden!

 Einstreu macht den Mist Wahrenburg Einstreu macht den Mist Wahrenburg 
 Einstreu macht den Mist Wahrenburg Fotos zeigen einen Misthaufen: Sechs Monate gelagert, abgedeckt mit einem Kompostvlies, wie vorgeschrieben. Das Ergebnis sind harte, vertrocknete Pferdeäpfel, verschimmelte Heu- und Stroh Reste. Eigentlich Müll, aber streng nach Vorschrift. Durch die hohe Trockensubstanz und die Abdeckung hat keine Humusumbauphase stattgefunden.

Artikel zu Ökologischen Miststätten Link

Quellen:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Link
Grünland und Bodenfruchtbarkeit - Schlüssel zum Klimaschutz
Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) Link
Jutta von Grone: Die Pferdeweide: Ökologie, Nutzung und Pflege, Kompostwirtschaft

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